
Dienstleistungen A-Z
Modellflugerlaubnis; Beantragung
Eine Erlaubnis zum Betrieb von Flugmodellen brauchen Sie, wenn Sie
- Flugmodelle aller Art, die schwerer als 5 kg sind
- Flugmodelle mit Verbrennungsmotor (auch unter 5 kg Gesamtgewicht) in einer Entfernung von weniger als 1,5 km zum nächsten Wohngebiet,
- Flugmodelle aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen
- Flugmodelle aller Art bei Nacht im Sinne des Artikel 2 Nummer 97 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012
betreiben wollen.
allgemein 30 bis 500 €; für Flugmodellgelände 100 bis 3.500 €
Erforderliche Unterlagen
- Für Flugmodellgelände ein Gutachten eines Modellflugsachverständigen über die Eignung des Geländes.
Rechtsgrundlagen
- § 21a Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) Erlaubnisbedürftiger Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums
http://www.gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/__21a.html
Formulare
- Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/stmfh/stmfh/bayernportal/formloseSchreibenmitUnterschrift/index
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)