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Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis
Für die Ausübung eines Reisegewerbes ist im Gegensatz zu einer gewerblichen Betätigung im stehenden Gewerbe grundsätzlich keine Gewerbeanzeige, sondern eine behördliche Erlaubnis (Reisegewerbekarte) erforderlich.
Ein Reisegewerbe übt aus, wer außerhalb einer gewerblichen Niederlassung ohne vorhergehende Bestellung Waren anbietet, verkauft, vertreibt oder ankauft oder Leistungen anbietet. Hierunter fällt insbesondere das Aufsuchen von Wohnungen oder Geschäften (Haustürgeschäfte) ohne vorhergehende Bestellung oder das Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße oder auf Plätzen, z. B. von nicht ortsfesten Verkaufsständen aus.
Ein Reisegewerbe übt ferner aus, wer unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt (volksfesttypische Geschäfte).
Zuverlässigkeit (Gewähr für eine ordnungsgemäße Gewerbeausübung)
Dauer des Verfahrens ca. 2 - 4 Wochen
- Reisegewerbekarte: 25 bis 400 EURO gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (5.III.5/23)
- Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug je 13 EURO gemäß Justizverwaltungskostenordnung
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Führungszeugnis für Behörden
- Gewerbezentralregisterauszug
(zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde) - Aufenthaltsgenehmigung (ggf.)
für Ausländer - Handelsregisternummer
für juristische Personen - Genehmigung des Vormundschaftsgerichts für Minderjährige
Rechtsgrundlagen
- §§ 55 ff. Gewerbeordnung (GewO)
http://bundesrecht.juris.de/gewo/BJNR002450869.html#BJNR002450869BJNG000802301
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
weitere Informationen zu dieser Leistung im Bayernportal
Für "Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis" stehen Ihnen in Weiden folgende Ansprechpartner zur Verfügung: