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Katastrophenschutzpläne; Erstellung und Fortschreibung
Im Rahmen des allgemeinen Katastrophenschutzplans erfassen die Kreisverwaltungsbehörden nach einer einheitlichen, vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vorgegebenen, Gliederung das Katastrophenschutzeinsatzpotential in ihrem Zuständigkeitsbereich.
In den besonderen Alarm- und Einsatzplänen – den sogenannten Katastrophenschutz-Sonderplänen – wird vorab detailliert festgelegt, welche Einsatzmaßnahmen bei Eintritt eines bestimmten Schadensereignisses zu treffen sind (Einsatzkräfte, Ausstattung, Vorgehensweise).
Rechtsgrundlagen
- Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG)
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKatSchutzG
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
weitere Informationen zu dieser Leistung im Bayernportal
Für "Katastrophenschutzpläne; Erstellung und Fortschreibung" stehen Ihnen in Weiden folgende Ansprechpartner zur Verfügung: