
Dienstleistungen A-Z
Katastrophenschutz; Ergänzende Ausstattung und Ausbildung
Der Bund ergänzt die Ausstattung des Katastrophenschutzes in den Aufgabenbereichen Brandschutz, ABC-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung.
Die ergänzende Ausstattung wird vom Bund zur Verfügung gestellt. Die Länder teilen die Ausstattung auf die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden auf. Diese können die Ausstattung an die Träger der Einheiten und Einrichtungen weitergeben.
Die vom Bund den Ländern für den Zivilschutz zur Verfügung gestellte ergänzende Ausstattung steht den Ländern zusätzlich für Aufgaben im Bereich des Katastrophenschutzes zur Verfügung.
Helferinnen und Helfer in Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes, die für eine Verwendung in den oben genannten Aufgabenbereichen vorgesehen sind, erhalten bei ihrer Ausbildung eine ergänzende Zivilschutzausbildung für die Wahrnehmung der Aufgaben.
Weiterführende Informationen Ihrer Kreisverwaltungsbehörde finden Sie ggf. auf der Internetseite Ihrer Kreisverwaltungsbehörde.
Rechtsgrundlagen
- §§ 11 ff. Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz - ZSKG)
http://bundesrecht.juris.de/zsg/BJNR072610997.html#BJNR072610997BJNG000601310
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
weitere Informationen zu dieser Leistung im Bayernportal
Für "Katastrophenschutz; Ergänzende Ausstattung und Ausbildung" stehen Ihnen in Weiden folgende Ansprechpartner zur Verfügung: