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Funkanlagen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes; Beantragung
Der BOS-Funk ist ein nichtöffentlicher mobiler Landfunkdienst (nömL) in Deutschland, der von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) verwendet wird. Er umfasst die Funkanlagen und Funknetze des nichtöffentlichen mobilen Landfunks (nömL).
Die Kreisverwaltungsbehörden erfassen die mobilen Funkanlagen der gemeindlichen Feuerwehren und der Werksfeuerwehren, bearbeiten die BOS-Anträge (z. B. Anträge auf Festfunkstellen) und leiten diese an die zuständige Regierung weiter.
Die Kreisverwaltungsbehörden erfassen außerdem die mobilen Funkanlagen des Katastrophenschutzes und leiten diese an die obere Katastrophenschutzbehörde (Regierung) weiter.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Frequenzzuteilung
Rechtsgrundlagen
- Nichtöffentlicher mobiler Landfunkdienst der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS); BOS-Funkrichtlinie
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV233560?hl=true
Weiterführende Links
- Informations- und Kommunikationstechnik bei den Feuerwehren Bayerns
https://www.stmi.bayern.de/sus/feuerwehr/iuk/index.php
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
weitere Informationen zu dieser Leistung im Bayernportal
Für "Funkanlagen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes; Beantragung" stehen Ihnen in Weiden folgende Ansprechpartner zur Verfügung: