
Dienstleistungen A-Z
Brandschutz von baulichen Anlagen; Vollzug der Bauvorschriften
Die Bayerische Bauordnung (BayBO) und die auf ihrer Grundlage erlassenen Verordnungen wie z. B.
- die Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV),
- die Versammlungsstättenverordnung (VStättV),
- die Beherbergungsstättenverordnung (BStättV),
- die Verkaufsstättenverordnung (VkV) oder
- die Feuerungsverordnung (FeuV)
enthalten Bauvorschriften, die im Falle eines Brandes
- für Personen Flucht- und Rettungsmöglichkeiten ermöglichen,
- tragende Bauteile ausreichend lange vor dem Einsturz bewahren,
- die Ausbreitung des Brandes innerhalb großer Gebäude und auf andere Gebäude verhindern
sollen.
Für den Vollzug baurechtlicher Bestimmungen ist die jeweilige untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.Rechtsgrundlagen
- Bayerische Bauordnung (BayBO)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO - Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze (GaStellV)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGaV - Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung - VStättV)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVStaettV - Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBStaettV
Weiterführende Links
- Allgemeine Informationen zum Baurecht
http://www.bauen.bayern.de/buw/baurechtundtechnik/index.php
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
weitere Informationen zu dieser Leistung im Bayernportal
Für "Brandschutz von baulichen Anlagen; Vollzug der Bauvorschriften" stehen Ihnen in Weiden folgende Ansprechpartner zur Verfügung: