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Gentechnik; Genehmigung und Überwachung
Gentechnische Arbeiten dürfen nur in gentechnischen Anlagen durchgeführt werden. Das Gentechnikrecht sieht Anzeige-, Anmelde- und Genehmigungsverfahren vor.
Die Regierungen von Unterfranken (für Nordbayern, d. h. für die Regierungsbezirke Unter-, Mittel-, Oberfranken und die Oberpfalz) und Oberbayern (für Südbayern, d. h. für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben) sind zuständig für den Vollzug des Gentechnikgesetzes in Bayern:
Genehmigungen / Zustimmungen für
- Errichtung und / oder Betrieb gentechnischer Anlagen (Labor- oder Produktionsräume, Gewächshäuser oder andere geschlossene Systeme)
- Durchführung gentechnischer Arbeiten in gentechnischen Anlagen
Überwachung von
- gentechnischen Anlagen und Arbeiten
- Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) z. B. Tiere, Pflanzen, Bakterien, Viren
- in den Verkehr gebrachten Produkten, die GVO enthalten oder aus solchen bestehen, soweit nicht Lebens- oder Futtermittel
An beiden Regierungen stehen für Sie Ansprechpartner im Bereich Gentechnik zur Verfügung.
siehe Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz - Nr. 8.V.0 unter "Rechtsgrundlagen"Erforderliche Unterlagen
- Antragsunterlagen sind abhängig von Art und Umfang des geplanten Vorhabens. Eine Rücksprache mit der zuständigen Behörde ist sehr empfehlenswert.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz zur Regelung der Gentechnik (Gentechnikgesetz - GenTG)
http://bundesrecht.juris.de/gentg/ - Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz Kostenverzeichnis - KVz)
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKVzKG
Weiterführende Links
- Gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen
Informationen des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
http://www.lgl.bayern.de/rubrikenuebergreifende_themen/gentechnik/gentechnische_anlagen_index.htm
Formulare
- Formblätter für die Einleitung eines Zulassungsverfahrens nach dem Gentechnikgesetz
http://www.lgl.bayern.de/rubrikenuebergreifende_themen/gentechnik/gentechnische_anlagen_zulassungsverfahren.htm#formblaetter
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)