
Dienstleistungen A-Z
Gentechnik; Bereitstellung eines Wegweisers
Gentechnische Arbeiten (außer Freisetzungen) dürfen nur in gentechnischen Anlagen durchgeführt werden. Das Gentechnikrecht sieht Anzeige-, Anmelde- und Genehmigungsverfahren vor. Der Wegweiser des LGL erklärt Ihnen, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie gentechnisch arbeiten wollen (siehe "Weiterführende Links").
Weiterführende Links
- Gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen
Informationen des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
http://www.lgl.bayern.de/rubrikenuebergreifende_themen/gentechnik/gentechnische_anlagen_index.htm
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)