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Waffen; Beantragung eines Voreintrags bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigung

Wenn Sie als jagdliche Vereinigung eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.

Wenn Sie als jagdliche Vereinigung eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.

Mit dem Voreintrag haben Sie 1 Jahr Zeit, eine erlaubnispflichtige Waffe zu erwerben.

Im Antrag müssen Sie nur angeben, welche Art von Waffe mit welchem Kaliber sie erwerben möchten. Weitere Angaben, wie Hersteller und genaues Modell sind nicht erforderlich. Diese Angaben müssen Sie dann in der Anzeige machen, wenn Sie den Erwerb bei der zuständigen Behörde anzeigen. Der Waffenhändler meldet ebenfalls den Erwerb der Waffe.

Für den Voreintrag wird nicht erneut die waffenrechtliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde der verantwortlichen Person überprüft. Sie müssen jedoch nachweisen, dass Sie die Waffe, die Sie erwerben wollen, sicher aufbewahren können.

Sie haben eine Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine.Sie müssen den Voreintrag der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

  • Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
  • die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
  • die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

keine

Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

weitere Informationen zu dieser Leistung im Bayernportal

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