
Dienstleistungen A-Z
Förderschule; Mobile Sonderpädagogische Hilfe
Für noch nicht schulpflichtige Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die zur Entwicklung ihrer Fähigkeiten, ihrer Gesamtpersönlichkeit und für ein selbständiges Lernen und Handeln auch im Hinblick auf die Schulreife spezielle sonderpädagogische Anleitung und Unterstützung benötigen, können die fachlich entsprechenden Förderschulen bei anderweitig nicht gedecktem Bedarf Mobile Sonderpädagogische Hilfe in der Familie, in den Kindertageseinrichtungen und im Rahmen der interdisziplinären Frühförderung (z.B. Frühförderstellen) leisten. Sie fördern die Entwicklung der Kinder, beraten die Eltern und Erzieher und verfolgen dabei die in Art. 19 Abs. 3 Satz 2 BayEUG genannten Ziele in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit den medizinischen, psychologischen, sonstigen pädagogischen, sozialen und anderen im Rahmen der Frühförderung zusammenwirkenden Diensten, deren Aufgaben, Rechtsgrundlagen, Organisation und Finanzierung unberührt bleiben. Die Förderung setzt das Einverständnis der Eltern und bei der sonderpädagogischen Hilfe in den Kindertageseinrichtungen die Absprache mit der Leitung der Kindertageseinrichtungen voraus.
Organisation der Mobilen Sonderpädagogischen Hilfe: Die Mobile Sonderpädagogische Hilfe ist eine Aufgabe der fachlich entsprechenden Förderschulen. In der Mobilen Sonderpädagogischen Hilfe können nur Lehrkräfte für Sonderpädagogik, Heilpädagogische Förderlehrerinnen und Förderlehrer oder sonstiges Personal zur heilpädagogischen Unterrichtshilfe tätig werden, die an der Förderschule beschäftigt sind. Die Förderschulen können Mobile Sonderpädagogische Hilfe nur in dem Umfang leisten, als ihnen hierfür im Rahmen der Klassenbildung Förderstunden beziehungsweise Lehrpersonal zugewiesen wurden. Die Mobile Sonderpädagogische Hilfe erfolgt kostenfrei.
Rechtsgrundlagen
- Art. 22 Bayerisches Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-22 - §§ 73 bis 76 Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (Volksschulordnung - F , VSO-F)
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVSOF
Weiterführende Links
- Mobile Dienste - Regierung von Oberbayern
http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/schulen/foerder/mobil/index.php - Ambulante Dienste Förderschulen - Regierung von Oberfranken
http://www.regierung.oberfranken.bayern.de/schulen/foerderschulen/dienste.php - Sonderpädagosiche Förderung - Regierung von Mittelfranken
http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt5/abt51001.htm - Förderschulen - Regierung von Schwaben
http://www.regierung.schwaben.bayern.de/wiruebun/Organisationsstruktur/SG_41.php?PFAD=/index.php:/index4.php:/wiruebun/Organisationsstruktur/Organisationsstruktur.php - Mobile sonderpädagogische Hilfe - Regierung von Niederbayern
http://www.regierung.niederbayern.bayern.de/aufgabenbereiche/4/foes/eltern/msh/index.php
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)