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Eheschließung im Ausland; Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des zuständigen deutschen Standesamts zur Eheschließung im Ausland, in dem beide Verlobte genannt sind. Es bescheinigt die Tatsache, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen.
Weiterführende Informationen werden in Kürze bereitgestellt.
Rechtsgrundlagen
- § 39 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__39.html
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
weitere Informationen zu dieser Leistung im Bayernportal
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