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Staatswappen; Beantragung der Genehmigung zur Führung
Das große und das kleine bayerischen Staatswappen dürfen Sie ohne Genehmigung zu künstlerischen, kunstgewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken verwenden. Die Wappen können auch für Unterrichtszwecke und im Rahmen der staatsbürgerlichen Bildung verwendet werden. Ist das Wappen für andere Zwecke vorgesehen, so müssen Sie sich das genehmigen lassen.
Über Anträge auf Genehmigung zur Führung des Wappens entscheidet die Regierung von Oberfranken. Die Anträge sind formlos zu stellen.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über das Wappen des Freistaates Bayern (WappenG)
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayWpG - Bekanntmachung über die Führung des Wappens des Freistaates Bayern (Wappen-Bekanntmachung – Wap-Bek)
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayFWpBek - § 5 Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über das Wappen des Freistaates Bayern (AVWpG)
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAVWpG-5
Formulare
- Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/stmfh/stmfh/bayernportal/formloseSchreibenmitUnterschrift/index
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)