
Dienstleistungen A-Z
Weinrecht; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung
Bei Weinerzeugnissen wie (schlichtem) Wein, Landwein, Qualitätswein, Prädikatswein, Likörwein, Perlwein und Sekt müssen gewisse analytische Mindestwerte (z. B. Gesamtalkoholgehalt) oder Höchstwerte (z. B. gesamte schweflige Säure) eingehalten werden. In der Praxis kann es vorkommen, dass diese Werte nicht erreicht oder überschritten werden. Auch bei der Bezeichnung oder der kellerwirtschaftlichen Behandlung können Fehler oder Abweichungen entstehen, die in Ausnahmefällen sanktioniert (zugelassen) werden können.
Zuständige Behörden:
a) Regierung von Unterfranken für Ausnahmegenehmigungen nach § 2 WeinÜV in Verfahren nach § 19 Abs. 1 und § 20 Abs. 1 WeinG (= Qualitätsprüfung für Weine)
b) alle Regierungen für Ausnahmegenehmigungen nach § 2 WeinÜV, sofern von Vorschriften abgewichen wird, die vorrangig dem Gesundheits- und Täuschungsschutz dienen, und kein Fall von a) vorliegt
Die Abweichung von den geltenden Vorschriften muss geringfügig und die Zusammensetzung des Erzeugnisses gesundheitlich unbedenklich sein. Außerdem muss eine besondere unbillige Härte vorliegen.Es ist ein formloser Antrag bei der zuständigen Regierung zu stellen.Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung kann zusammen mit Antrag auf Erteilung einer amtlichen Prüfungsnummer gestellt und verbeschieden werden.keineJe nach betroffener Weinmenge und Schwere der Abweichung von 25 bis 500 EUR.
Hinzu kommen die Auslagen für gegebenenfalls erforderliche Untersuchungen durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Rechtsgrundlagen
- § 2 Wein-Überwachungsverordnung
http://www.gesetze-im-internet.de/wein_v_1995/__2.html - § 30 Nr. 3 Buchst. b Verordnung zur Ausführung weinrechtlicher Vorschriften (BayWeinRAV)
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayWeinRAV-30 - Tarif-Nr. 7.IX.11/14.1 der Anlage des Kostenverzeichnises (KVz)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKVzKG-ANL_1 - Art. 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 10 Kostengesetz (KG)
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKG
Formulare
- Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/stmfh/stmfh/bayernportal/formloseSchreibenmitUnterschrift/index
Verantwortliche Behörde
Regierung von Unterfranken (siehe BayernPortal)