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Tierschutzwidrige Haltungsbedingungen; Anzeige
Mit Hinweisen zu tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen von Nutz- oder Heimtieren wenden Sie sich bitte an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde.
Machen Sie möglichst genaue Angaben über den Ort, die Zeit, die Art und den Ablauf des Vorfalls. Nennen Sie die betroffenen Tiere und die diesen zugefügten Schmerzen, Leiden oder Schäden. Falls bekannt geben Sie die beteiligten Personen oder Zeugen an. Ihre Angaben werden von der Kreisverwaltungsbehörde überprüft.
Voraussetzungen sind:
- Sie haben einen entsprechenden Vorfall beobachtet.
- Sie haben einen begründeten Verdacht.
keine
keineRechtsgrundlagen
- Tierschutzgesetz (TierSchG)
http://bundesrecht.juris.de/tierschg/
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
weitere Informationen zu dieser Leistung im Bayernportal
Für "Tierschutzwidrige Haltungsbedingungen; Anzeige" stehen Ihnen in Weiden folgende Ansprechpartner zur Verfügung: