
Dienstleistungen A-Z
Mietwohnungen für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung
Für bauliche Maßnahmen im Bestand zur Anpassung von Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit einer Behinderung (z. B. Einbau eines behindertengerechten Bades oder Treppenliftes, Errichtung einer Rampe für Rollstuhlfahrer) können Eigentümer von Mietwohnraum ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000 Euro erhalten.
- Durch die Förderung können nur Haushalte begünstigt werden, deren Einkommen die in Art. 11 BayWoFG bezeichneten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
- Es muss eine Behinderung gemäß § 2 Abs. 1 SGB IX nachgewiesen werden.
- Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Das Verfahren ist zweistufig:
- Der Antrag muss bei der Bewilligungsstelle mittels der dafür vorgesehenen Formulare und Unterlagen eingereicht werden. Der Antrag muss bei einem Zweifamilienhaus bei Ihrem Landratsamt oder Ihrer kreisfreie Stadt und bei einem Mehrfamilienhaus bei der zuständigen Regierung eingereicht werden (Ausnahme: wenn sich die Mietwohnung in Augsburg, München oder Nürnberg befindet, ist die Stadt Bewilligungsstelle). Die Bewilligung erfolgt durch die Bewilligungsstelle.
- Die Darlehenszusage und Zustellung des Bewilligungsbescheids erfolgt durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt.
Die Auszahlung ist bei der Bewilligungsstelle zu beantragen.
Belegungsbindung 5 Jahre
Nach Abschluss der Maßnahme müssen die Belege spätestens nach 6 Monaten vorgelegt werden.
Für das leistungsfreie Darlehen wird ein einmaliger Verwaltungskostenbeitrag von 1 v. H. erhoben, der bei Auszahlung einbehalten wird.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über das Eigentum am Grundstück (z. B. Grundbuchblattabschrift)
- Finanzierungsnachweise - Planskizze (bei Änderung des Wohnungszuschnitts)
- Nachweis der Behinderung (z. B. Schwerbehindertenausweis, fachärztliches Attest)
- Kopie des amtlichen Ausweises
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Wohnraumförderung in Bayern (Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz - BayWoFG)
BayRS 2330-2-I; GVBl S. 260; GVBl S. 286
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayWoFG - Vierter Teil - Wohnraumförderungsbestimmungen 2022 (WFB 2022)
BayMBl. Nr. 204
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2330_B_12898
Weiterführende Links
- Förderung von barrierefreiem Wohnen
Juristische Grundlagen, Antragsformular und Merkblatt
http://www.bauen.bayern.de/wohnen/foerderung/barrierefreieswohnen/index.php
Formulare
- Antrag "Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung" - Stabau Id
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/wohnen/31_stabau_id_-september_2022.pdf - Einkommenserklärung des Antragstellers (Stabau III a)
http://www.bauen.bayern.de/assets/stmi/wohnen/wohnberechtigungundrecht/antrag_stabau_iiia_mai_2018.pdf - Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige (Stabau III b)
http://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/wohnen/wohnberechtigungundrecht/antrag_stabau_iiib_mai_2018.pdf - Erläuterungen zur Einkommenserklärung des Antragstellers und weiterer Haushaltsangehörigen
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/wohnen/erlaeuterungen_stabau_iiia_iiib.pdf - Ratenabruf - RA 5
http://www.bauen.bayern.de/assets/stmi/wohnen/iic1_barrierefreieswohnen_ra5.doc
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)