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Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung
Für bauliche Maßnahmen im Bestand zur Anpassung von Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung (z.B. Einbau eines behindertengerechten Bades oder Treppenliftes, Errichtung einer Rampe für Rollstuhlfahrer) können Eigentümer von Eigenwohnraum ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000,00 Euro erhalten.
- Durch die Förderung können nur Haushalte begünstigt werden, deren Einkommen die in Art. 11 Abs. 1 BayWoFG bezeichneten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
- Die Förderung wird für die Anpassung von Eigenwohnraum bei behinderten Menschen gewährt. Liegt eine Schwerbehinderung vor, so ist der Bescheid oder Behindertenausweis vorzulegen; ansonsten genügt ein ärztliches Attest.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Das Verfahren ist zweistufig:
- Der Antrag muss bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt) mittels der dafür vorgesehenen Formulare und Unterlagen eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt durch die Kreisverwaltungsbehörde.
- Die Darlehenszusage und Zustellung des Bewilligungsbescheids erfolgt durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt.
Die Auszahlung ist bei der Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen.
Für die Beratung und Bewilligung sind die Landratsämter und kreisfreien Städte zuständig.
keine
Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über das Eigentum am Grundstück (z. B. Grundbuchblattabschrift)
- Finanzierungsnachweise - Planskizze (bei Änderung des Wohnungszuschnitts)
- Nachweis der Behinderung (z. B. Schwerbehindertenausweis, fachärztliches Attest)
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Wohnraumförderung in Bayern (Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz - BayWoFG)
BayRS 2330-2-I; GVBl S. 260; GVBl S. 286
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayWoFG - Wohnraumförderungsbestimmungen 2022 (WFB 2022)
BayMBl. Nr. 204
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2330_B_12898
Weiterführende Links
- Förderung von barrierefreiem Wohnen
Juristische Grundlagen, Antragsformular und Merkblatt
http://www.bauen.bayern.de/wohnen/foerderung/barrierefreieswohnen/index.php
Formulare
- Antrag "Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung" - Stabau Id
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/wohnen/31_stabau_id_-september_2022.pdf - Einkommenserklärung des Antragstellers (Stabau III a)
http://www.bauen.bayern.de/assets/stmi/wohnen/wohnberechtigungundrecht/antrag_stabau_iiia_mai_2018.pdf - Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige (Stabau III b)
http://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/wohnen/wohnberechtigungundrecht/antrag_stabau_iiib_mai_2018.pdf - Erläuterungen zur Einkommenserklärung des Antragstellers und weiterer Haushaltsangehörigen
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/wohnen/erlaeuterungen_stabau_iiia_iiib.pdf - Ratenabruf - RA 5
http://www.bauen.bayern.de/assets/stmi/wohnen/iic1_barrierefreieswohnen_ra5.doc
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
weitere Informationen zu dieser Leistung im Bayernportal
Für "Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung" stehen Ihnen in Weiden folgende Ansprechpartner zur Verfügung: