Pflegekinderdienst
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Pflegekinderdienst
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Pflegekinderdienst

Einige Familien befinden sich aus verschiedenen Gründen in kritischen Lebenssituationen. Jugendämter können aus einem umfassenden Hilfeangebot gemäß §§ 27 ff. SGB VIII wählen, um die betreffenden Familien zu unterstützen. In einigen Fällen reichen jedoch familienbegleitende Hilfen nicht aus, um das Kindeswohl dauerhaft sicher zu stellen. Daher können auch Hilfen außerhalb des familiären Haushaltes geeignet sein. Neben der meist bekannten Heimerziehung können Kinder auch in einer Pflegefamilie vorrübergehend oder langfristig leben. Aus diesem Grund werden dauerhaft Familien gesucht, welche bereit sind, betreffende Kinder und Jugendliche im Rahmen eines Pflegeverhältnisses bei sich aufzunehmen. Im Gegensatz zu anderen Hilfsangeboten der Jugendhilfe werden vorwiegend nicht professionelle pädagogische Fachkräfte eingesetzt, sondern in der Regel engagierte Laien. Aus diesem Grund sind Pflegefamilien für die Jugendhilfe unverzichtbar. Sie leisten durch ihre verantwortungsvolle Aufgabe und ihr Engagement einen wertvollen Beitrag.
Die konkrete Ausgestaltung der Hilfe – von der kurzfristigen Aufnahme bis hin zur langfristigen Lebensperspektive für das Kind oder den Jugendlichen – richtet sich nach dem erzieherischen Bedarf sowie dem Wohl des zu betreuenden Kindes oder Jugendlichen. Während der gesamten Dauer eines Pflegeverhältnisses werden die leiblichen Eltern und die Pflegefamilie vom Jugendamt betreut.
Haben wir Ihr Interesse an der Aufnahme eines Pflegekindes geweckt und wollen Sie sich hierüber beraten lassen? Dann richten Sie Ihren Wunsch an das örtliche Jugendamt.