Nachmittags- und Ferienbetreuung nach dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)
Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter
Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) regelt die stufenweise Einführung des bundesweiten Ganztagsanspruchs ab dem Schuljahr 2026/27. Ab August 2026 haben Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. In den Folgejahren wird der Anspruch auf die Klassenstufen 2 bis 4 erweitert, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 Kindern der ersten bis vierten Klasse der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zusteht.
Kinder im Grundschulalter haben dann einen bedarfsunabhängigen Anspruch auf Ganztagsbetreuung im Umfang von acht Zeitstunden von Montag bis Freitag. Der Rechtsanspruch wird im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt und gilt auch in den Ferien mit einer Schließzeit von vier Wochen.
Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Angebot. Manche dieser Angebote sind kostenfrei, bei anderen fällt ein Beitrag an, der je nach Träger individuell ausfallen kann. Ein Anspruch auf ein kostenfreies Angebot besteht nicht.
In dem Schuljahr 2026/2027 haben alle Kinder der 1. Klasse einen gesetzlichen Anspruch auf ein Ganztagsbetreuungsangebot. In den Folgejahren wird der Anspruch auf die zweite Jahrgangsstufe bis zur vierten Jahrgangsstufe erweitert. Dieser Anspruch ist bundesweit im Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) verankert.
Eltern haben einen Anspruch auf Bildung und Betreuung für ihr Kind von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 16:00 Uhr. Der Anspruch gilt grundsätzlich auch in den Ferien mit einer Schließzeit von vier Wochen.
Wichtig: Der Rechtsanspruch bedeutet nicht, dass Kinder verpflichtend an einer Ganztagsbetreuung teilnehmen müssen. Eltern entscheiden selbst, ob sie das Angebot nutzen möchten.
8 Stunden Betreuung pro Tag (einschließlich der Unterrichtszeit)
Von Montag bis einschl. Freitag
Neu: Bisher galten die Betreuungsangebote in dem Offenen Ganztag und der Mittagsbetreuung von Montag bis Donnerstag. Ab dem Schuljahr 2026/2026 ist auch der Freitag Teil des Betreuungsanspruchs, zunächst für die Erstklässler.
Ja, grundsätzlich besteht der Anspruch im Schuljahr 2026/2027 für die Erstklässler auch in den Ferien, jedoch nicht vollumfänglich, sondern nur für einen Teil der Schulferien. Es sind 4 Schließwochen pro Jahr während der Ferien vorgesehen.
Für alle Angebote fallen Gebühren an. Es besteht kein Anspruch auf eine kostenfreie Betreuung. Es werden Teilnahmegebühren für die Betreuung, Verpflegung, Material oder Ausflüge erhoben (ca. 220,00 EUR pro Kind /Woche).
Es gibt verschiedene Angebote durch freie Träger der Jugendhilfe, die unterschiedliche hoch ausfallen.
Die Verantwortung liegt laut Gesetz bei dem Träger der Öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe (Jugendamt).
In der Stadt Weiden i.d.OPf. läuft die Organisation für die Ferienbetreuung in Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern der Schulen, welche den Offenen Ganztag und die Mittagsbetreuung betreiben, der Schulabteilung und dem Jugendamt.
Die Umsetzung der Betreuungsangebote erfolgt durch die Kooperationspartner der Schulen.
Der Betreuungsort hängt von den Anbietern ab. Die Betreuung kann in den Räumlichkeiten der Grundschule (Albert-Schweizer-Grundschule in Weiden), der Volkshochschule Weiden oder auf dem VfB Gelände in Weiden i.d.OPf. stattfinden.
Laut Gesetz sollen die Eltern bis zu einem Stichtag zum 30. April den Bedarf für die Ganztagsbetreuung, d. h. die Anschlussbetreuung nach Unterrichtsende und der Ferienbetreuung für das gesamte kommende Schuljahr dem Jugendamt melden. Mit der Bedarfsmeldung wird der Rechtsanspruch geltend gemacht.
Der Bedarf wird im Zeitraum von Anfang Februar bis Ende April für das kommende Schuljahr über den obigen Link der Stadt Weiden i.d.OPf. gemeldet.
Es gibt rechtsanspruchserfüllende Ferienangebote (wochenweise, 8 Std. täglich), die über freie Träger der Jugend-hilfe angeboten werden.
Darüber hinaus können auch weitere Ferienangebote oder Ferienaktionen (stundenweises Angebot) gebucht wer-den, die über das Bündnis für Familie Neustadt a. d. Waldnaab und Weiden i.d.OPf. zusammengefasst sind unter www.zukunftfuerfamilie.de