Bestellservice für PersonenstandturkundenSie benötigen eine Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages / Geburtsregisters, eine Eheurkunde, eine Sterbeurkunde oder eine beglaubigte Abschrift eines Familienbuches? Wir werden Ihnen diese umgehend ausstellen. Nachstehend einige wichtige Informationen. Allgemeines:
Eine Familienbuchabschrift kann ausgestellt werden
für
alle Ehen, Bitte bringen Sie bei persönlicher Vorsprache Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Sie können die gewünschten Urkunden schriftlich oder per E-Mail: standesamt@weiden.de bestellen. Bitte beachten Sie, das Ausstellen von Personenstandsurkunden kann gemäß § 62 Abs. 1 Personenstandsgesetz nur von Personen beantragt werden, auf die sich der Eintrag bezieht sowie von deren Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Vorfahren (Eltern, Großeltern) und Abkömmlingen (Kinder, Enkel). Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse nachweisen oder gegebenenfalls ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen bzw. die schriftliche Vollmacht des Berechtigten vorlegen! Gebühren:
Die Übersendung von Urkunden kann gegen Vorkasse oder Einzugsermächtigung erfolgen. Bestellen Sie die Personenstandsurkunde bitte schriftlich und legen Sie je Urkunde 10,00 € in bar oder eine Einzugsermächtigung bei. Verwenden Sie bitte das zur Verfügung gestellte Bestellformular. ![]() |
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