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Bekanntmachung

Flächennutzungsplan der Stadt Weiden i.d.OPf.
19. Änderung des Flächennutzungsplans
Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Nutzung der Windenergie"
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Weiden i.d.OPf. hat am 22.09.2008 unter Nr. 108 beschlossen, für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Weiden i.d.OPf. einen sachlichen Teilflächennutzungsplan gem. § 5 Abs. 2b BauGB aufzustellen. Der Plan soll Außenwirkung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB entfalten.

Ziel der Änderung ist die Ausweisung von Flächen im Stadtgebiet (Konzentrationsflächen), die zur Nutzung von Windkraft geeignet sind, unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange. Auf anderen Flächen wäre diese Nutzung dann ausgeschlossen.

Um die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und um ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung zu geben, liegen die Entwürfe des Übersichtsplans und der Einzelpläne mit den Konzentrationszonen einschließlich Begründung vom Dezember 2009 in der Zeit vom 11.01.2010 bis einschließlich 11.02.2010 im Stadtplanungsamt Weiden i. d. OPf., Neues Rathaus, Dr.-Pfleger-Straße 15, Zi. Nr. 2.20, zur Einsichtnahme auf.

Weiden i. d. OPf. 31.12.2009
Stadt Weiden i.d.OPf.

19. Änderung des Flächennutzungsplans
Kartengrundlage: © Landesamt für Vermessung und Bayern

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