Erbbau-RichtlinienDie Stadt Weiden in der Oberpfalz vergibt nach dem seit 1980 bestehenden Erbbaurechtsprogramm Baugrundstücke im Wege des Erbbaurechtes. Die Vergabe der Grundstücke erfolgt nach den Richtlinien des Stadtrates für die Vergabe von Baugrundstücken im Wege des Erbbaurechtes. Anträge können unter Vorlage des Gesamtjahreseinkommens aller Familienmitglieder der letzten zwölf Monate sowie des aktuellen Einkommensteuerbescheides / Lohnsteuerjahresausgleiches über die Abteilung Bauen und Wohnen (Zi. Nr. 2.05, Herrn Lehner) bei der Stadtkämmerei - Liegenschaftsabteilung eingereicht werden. Weitere Auskünfte über das Erbbaurecht erteilt die Stadt Weiden i. d. OPf., Liegenschaftsabteilung, Tel.: 09 61 / 81 - 23 02 oder per E-Mail liegenschaftsabteilung@weiden.de |
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