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 Katastrophenschutz
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Bayer. Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) vom 24.07.96: Katastrophenschutz

Art. 1 BayKSG (Aufgabe):
Die Katastrophenschutzbehörden haben die Aufgabe, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen (Katastropenschutz).

Art. 2 BayKSG (Zuständigkeiten):
Katastrophenschutzbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden (Stadt Weiden i.d.OPf.), die Regierungen und das Staatsministerium des Innern.

Art. 3 BayKSG (Vorbereitende Maßnahmen des Katastrophenschutzes):
Die Katastrophenschutzbehörde hat als Vorbereitungsmaßnahmen insbesondere allgemeine Katastrophenschutzpläne (K-Plan) und für Anlagen mit besonderem Gefahrenpotential Alarm- und Einsatzpläne zu erstellen.

Art. 4 BayKSG (Feststellung des Vorliegens einer Katastrophe)
Die Katastrophenschutzbehörde stellt das Vorliegen und das Ende einer Katastrophe fest.

Art. 5 BayKSG (Einsatzleitung)
Die Katastrophenschutzbehörde leitet den Einsatz und stellt dabei sicher, daß alle Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind.

Art. 6 BayKSG (Örtliche Einsatzleitung)
Die Katastrophenschutzbehörde soll für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben am Schadensort eine den Einsatz dort leitende Person (Örtlicher Einsatzleiter) bestellen.

Art. 7 Abs. 3 BayKSG (Katastrophenhilfe)
Zur Katastrophenhhilfe sind verpflichtet:
1. Die Behörden und Dienststellen des Freistaates Bayern (z.B.: Polizei)
2. Die Gemeinden, die Landkreise und die Bezirke
3. Die sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehenden
    Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (z.B.: THW)
4. Die Feuerwehren
5. Die freiwilligen Hilfsorganisationen (z.B.: BRK)
6. Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege

Führungsgruppe-Katastrophenschutz (FüGK) der Stadt Weiden i.d.OPf. (siehe Art. 5 BayKSG)

Gesamtleitung: Oberbürgermeister Kurt Seggewiß
Leiter der FüGK: Ltd. RD Hermann Hubmann
Ansprechpartner bei der Stadt Weiden i.d.OPf.:
KatS-Sachbearbeiter:
Nadja Meiler, Neues Rathaus, Zi.Nr. 0.55, Dr.-Pfleger-Str. 15,
92637 Weiden i. d. OPf. Tel.: 09 61 / 81 - 38 03, Fax: 09 61 / 81 - 38 39,
E-Mail: stadt@weiden.de
Örtliche Einsatzleiter (ÖEL), Art. 6 BayKSG
FF: SBR Richard Schieder, SBI Ludwig Grasser
BRK: takt. Führer Rudolf Großmann, RKB Hartmut Ordnung
THW: stellv. THW-OB Roland Riedlbauer

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