Bayer. Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) vom 24.07.96: 
Art. 1 BayKSG (Aufgabe):
Die Katastrophenschutzbehörden
haben die Aufgabe, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen
Vorbereitungsmaßnahmen
zu treffen (Katastropenschutz).
Art. 2 BayKSG (Zuständigkeiten):
Katastrophenschutzbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden
(Stadt Weiden i.d.OPf.), die Regierungen und das Staatsministerium
des Innern.
Art. 3 BayKSG (Vorbereitende Maßnahmen des
Katastrophenschutzes):
Die Katastrophenschutzbehörde hat
als Vorbereitungsmaßnahmen
insbesondere allgemeine Katastrophenschutzpläne (K-Plan) und
für Anlagen mit besonderem Gefahrenpotential Alarm- und Einsatzpläne
zu erstellen.
Art. 4 BayKSG (Feststellung des Vorliegens einer
Katastrophe)
Die
Katastrophenschutzbehörde stellt das Vorliegen und das Ende
einer Katastrophe fest.
Art. 5 BayKSG (Einsatzleitung)
Die
Katastrophenschutzbehörde leitet den Einsatz und stellt
dabei sicher, daß alle Maßnahmen aufeinander abgestimmt
sind.
Art. 6 BayKSG (Örtliche Einsatzleitung)
Die
Katastrophenschutzbehörde soll für die Wahrnehmung
ihrer Aufgaben am Schadensort eine den Einsatz dort leitende Person
(Örtlicher
Einsatzleiter) bestellen.
Art. 7 Abs. 3 BayKSG (Katastrophenhilfe)
Zur
Katastrophenhhilfe sind verpflichtet:
1. Die Behörden und
Dienststellen des Freistaates Bayern (z.B.: Polizei)
2. Die Gemeinden,
die Landkreise und die Bezirke
3. Die sonstigen der Aufsicht des Freistaates
Bayern unterstehenden
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (z.B.: THW)
4. Die Feuerwehren
5. Die freiwilligen Hilfsorganisationen
(z.B.: BRK)
6. Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege
Führungsgruppe-Katastrophenschutz
(FüGK)
der Stadt Weiden i.d.OPf. (siehe Art. 5 BayKSG)
Gesamtleitung: Oberbürgermeister Kurt Seggewiß
Leiter
der FüGK: Ltd. RD Hermann Hubmann
Ansprechpartner
bei der Stadt Weiden i.d.OPf.:
KatS-Sachbearbeiter:
Nadja Meiler, Neues Rathaus, Zi.Nr. 0.55,
Dr.-Pfleger-Str. 15,
92637 Weiden i. d. OPf. Tel.: 09 61 / 81 - 38 03, Fax:
09 61 / 81 - 38 39,
E-Mail: stadt@weiden.de
Örtliche Einsatzleiter (ÖEL), Art. 6 BayKSG
FF: SBR
Richard Schieder, SBI Ludwig Grasser
BRK: takt. Führer
Rudolf Großmann, RKB Hartmut Ordnung
THW: stellv. THW-OB Roland Riedlbauer  |