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 Hochwasserschutz

Hochwasserschutz

Sachstand November 2011

Zum Schutz der Bürger legt die Stadt Weiden weiterhin großen Wert auf einen verbesserten Hochwasserschutz insbesondere im Bereich der eigenverwalteten Gewässer III. Ordnung.

Gemäß Kosten-Nutzen Analyse ist Priorität 1 der Hochwasserschutz an der Schweinenaab, danach das Projekt am Weidingbach, der Hochwasserschutz in Frauenricht/Halmesricht, Rothenstadt und Mallersricht folgen.

Nach dieser Reihung wird die Realisierung der Maßnahmen im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel weiterverfolgt.

Der Hochwasserschutz an der Schweinenaab ist baulich abgeschlossen. Das Projekt konnte sowohl im Rahmen des vorgegebenen Zeitplanes als auch des vorgegebenen Kostenrahmens realisiert werden.

Für die Hochwasserfreilegung Weidingbach liegt die Entwurfsplanung mit entsprechenden FFH- (Flora Fauna Habitat) und SPA- (Special Protection Area / Vogelschutz) -Untersuchungen vor. Die Maßnahme ist in vier Bauabschnitte unterteilt mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von ca. 2 Mio €. Der erste Abschnitt umfasst die Herstellung eines Regenrückhaltebeckens westlich des Gebietes Brandweiher und der zweite Abschnitt den Bau einer entsprechend dimensionierten Verrohrung im Siedlungsgebiet bzw. Gewerbegebiet Brandweiher. Der 3. und 4. Abschnitt beinhaltet unter anderem eine Aufweitung des Baches in Teilbereichen sowie Deich- und Wegebau zwischen Gewerbegebiet Weiden-West und der Albert-Dürer-Straße. Für die beiden ersten Bauabschnitte ist bereits das Wasserrechtsverfahren beantragt. Mit dem Abschluss ist aufgrund der Komplexität der Maßnahme, der Vielzahl an Untersuchungen (u.a. FFH/SPA-Thematik) und Beteiligten erst Mitte 2012 zu rechnen. Danach erfolgen ein entsprechender Zuwendungsantrag und die Ausführungsplanung, die dann die Grundlage für den späteren Bau darstellt.

Betreffend Hochwasserschutz im Bereich Frauenricht/Halmesricht laufen derzeit die Vor- bzw. Entwurfsplanungen. Hierbei wird in Halmesricht Objektschutz und bei Frauenricht Regenrückhaltung zugrunde gelegt. Nach Vorliegen der Entwurfsplanung ist für das Jahr 2012 beabsichtigt, das Wasserrechtsverfahren zu beantragen, den Zuwendungsantrag zu stellen und mit der Ausführungsplanung zu beginnen.

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