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Verlängerung einer Fahrerlaubnis
Allgemeines
Bereits nach dem alten Fahrerlaubnisrecht waren sämtliche Führerscheine, die zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung berechtigen, nur befristet gültig. Die seit 01.01.99 gültige Fahrerlaubnis-Verordnung trifft jedoch äußerst unterschiedliche Regelungen für die einzelnen Klassen. Sofern Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen D 1 oder D (Busschein) oder eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxi, Mietwagen oder gewerblich genutztem Krankenkraftwagen verlängern lassen wollen, setzen Sie sich zur Klärung offener Fragen bitte unmittelbar mit uns in Verbindung.
Neu ist, daß auch die Fahrerlaubnis für Kfz mit mehr als 7,5 t zul. Gesamtgewicht (bisherige Klasse 2) oder für spezielle Fahrzeugkombinationen, die mit der alten Fahrerlaubnisklasse 3 geführt werden konnten (insbesondere solche mit mehr als 12 t zul. Gesamtgewicht) nur mehr bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig ist bzw. nach neuem Recht nur mehr zeitlich befristet erteilt wird. Der Verlängerungsantrag sollte in diesen Fällen ca. 6 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden.
Der Antrag ist persönlich bei der Führerscheinstelle abzugeben.
Welche
Unterlagen sind mitzubringen ?
- 1 Passfoto (biometrisch)
- Augenfachärztliches Gutachten
- Ärztliches Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
- Bisheriger Führerschein
Gebühren
42,60 EUR (ggf. zuzüglich Telefonkostenerstattung)
Bearbeitungsdauer
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ca. 4 Wochen
Wo
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Führerscheinstelle
Dr.-Pfleger-Str. 15, Neues Rathaus, EG, Zi.-Nr. 0.44 und 0.45
Tel.: (09 61) 81-36 07 und 36 08
Fax: (09 61) 81-36 19
E-Mail: fuehrerschein@weiden.de
Wann
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Öffnungszeiten: (Stadtverwaltung) |
| Montag bis Freitag: |
07:30 Uhr bis 12:30 Uhr |
| Donnerstag: |
13:30 Uhr bis 17:30 Uhr |
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