Verkehrsüberwachungsdienst der Stadt Weiden i.d.OPf.
Die Kommunale Verkehrsüberwachung der Stadt Weiden i.d.OPf. setzt sich seit seiner Gründung im Jahr 1992 für die Einhaltung der Verkehrsregeln im ruhenden Verkehr ein und sorgt damit trotz deutlicher Zunahme der Verkehrsdichte für ein funktionierendes Parkverhalten in der Innenstadt in Weiden i. d. OPf. und seit dem Jahr 2009 auch in der Stadt Neustadt a. d. Waldnaab. Für viele Autofahrer ist das "Knöllchen" an der Windschutzscheibe zwar ein großes Ärgernis, die Überwachung der bestehenden Parkordnung kommt jedoch letztlich jedem Verkehrsteilnehmer zugute. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Außendienstes achten bei den Kontrollgängen insbesondere darauf, dass
Außerdem sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ansprechpartner für Bürger und Besucher unserer Stadt, informieren über geeignete Parkplätze und melden besondere Vorkommnisse an die zuständigen Stellen weiter.
Auf dem Verwarnungsbeleg sind alle wichtigen Informationen aufgedruckt. Das Verfahren stellt rechtlich eine schriftliche Verwarnung mit einem Verwarnungsgeld dar. Sie soll die Verkehrsteilnehmer an die Beachtung der Verkehrsvorschriften erinnern und begangene geringfügige Verkehrsverstöße schnell und ohne erheblichen Verwaltungsaufwand ahnden. Die Höhe des Verwarnungsgeldes richtet sich dabei nach der Bedeutung des Parkverstoßes und ist im bundeseinheitlichen Tatbestandkatalog geregelt. Sie liegt somit nicht im Ermessen der Stadt Weiden i.d.OPf. Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung selbstverständlich gerne mit Rat und Tat zur Seite. Die Parkmöglichkeiten in der Weidener Innenstadt können Sie hier einsehen: Auskünfte über Verkehrszeichen, Ausnahmegenehmigungen, Parkberechtigungen usw. erhalten Sie von der Unteren Verkehrsbehörde der Stadt Weiden i.d.OPf.
Rechtsamt - Abteilung Verkehrsüberwachung und Bußgeldstelle
Sparkasse Oberpfalz Nord
![]() |
|||||||

