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 Behördenbesuch
  Verkehrsüberwachung

Verkehrsüberwachungsdienst der Stadt Weiden i.d.OPf.

 

    Allgemeines

Die Kommunale Verkehrsüberwachung der Stadt Weiden i.d.OPf. setzt sich seit seiner Gründung im Jahr 1992 für die Einhaltung der Verkehrsregeln im ruhenden Verkehr ein und sorgt damit trotz deutlicher Zunahme der Verkehrsdichte für ein funktionierendes Parkverhalten in der Innenstadt in Weiden i. d. OPf. und seit dem Jahr 2009 auch in der Stadt Neustadt a. d. Waldnaab.

Für viele Autofahrer ist das "Knöllchen" an der Windschutzscheibe zwar ein großes Ärgernis, die Überwachung der bestehenden Parkordnung kommt jedoch letztlich jedem Verkehrsteilnehmer zugute.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Außendienstes achten bei den Kontrollgängen insbesondere darauf, dass

  • die Belegung der Kurzzeitparkplätze durch Dauerparker vermieden wird um im Sinne von Handel und Dienstleistung eine optimale Umschlaghäufigkeit zu erreichen;
  • die Nutzung von Bewohnerparkbereichen, Behindertenparkplätzen, Feuerwehrzufahrten, Fußgängerzone und verkehrsberuhigten Bereichen für ihren jeweiligen Zweck gewährleistet ist;
  • durch die Überwachung der Halteverbote und sonstigen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung ein reibungsloser Verkehr in der Innenstadt ermöglicht wird und dabei eine gleichmäßige Behandlung aller Verkehrsteilnehmer sichergestellt ist.

Außerdem sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ansprechpartner für Bürger und Besucher unserer Stadt, informieren über geeignete Parkplätze und melden besondere Vorkommnisse an die zuständigen Stellen weiter.

    Was ist zu tun wenn ein "Knöllchen" ausgestellt wurde?

Auf dem Verwarnungsbeleg sind alle wichtigen Informationen aufgedruckt.

Das Verfahren stellt rechtlich eine schriftliche Verwarnung mit einem Verwarnungsgeld dar. Sie soll die Verkehrsteilnehmer an die Beachtung der Verkehrsvorschriften erinnern und begangene geringfügige Verkehrsverstöße schnell und ohne erheblichen Verwaltungsaufwand ahnden. Die Höhe des Verwarnungsgeldes richtet sich dabei nach der Bedeutung des Parkverstoßes und ist im bundeseinheitlichen Tatbestandkatalog geregelt. Sie liegt somit nicht im Ermessen der Stadt Weiden i.d.OPf.
Wird das Verwarnungsgeldangebot nicht angenommen bzw. das Verwarnungsgeld nicht bezahlt beginnt ein förmliches, mit zusätzlichen Kosten verbundenes Bußgeldverfahren. Es kann entweder ein Bußgeldbescheid gegen den Verantwortlichen für den Parkverstoß oder ein Kostenbescheid gegen den Halter des Fahrzeuges erlassen werden. Gegen den Bußgeldbescheid- bzw. Kostenbescheid können Rechtsmittel eingelegt werden.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung selbstverständlich gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Die Parkmöglichkeiten in der Weidener Innenstadt können Sie hier einsehen:

Auskünfte über Verkehrszeichen, Ausnahmegenehmigungen, Parkberechtigungen usw. erhalten Sie von der Unteren Verkehrsbehörde der Stadt Weiden i.d.OPf.

    Wo?

Rechtsamt - Abteilung Verkehrsüberwachung und Bußgeldstelle
Asylstraße 2 a, 92637 Weiden
(Postanschrift: Dr.-Pfleger-Straße 15, 92637 Weiden)
Tel.: 09 61 / 3 90 45 - 0
Fax: 09 61 / 3 90 45 - 19
E-Mail: stadt@weiden.de

 Bankverbindung?

Sparkasse Oberpfalz Nord
BLZ 753 500 00 - Kto. 100 909
Bitte geben Sie als Verwendungszweck immer das angegebene Aktenzeichen an.

    Wann?

Öffnungszeiten: (Stadtverwaltung)

Montag bis Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr

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