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 Behördenbesuch
  Ummeldung

Ummeldung bei der Meldebehörde

 

    Allgemeines

Bei einer Ummeldung innerhalb der Stadt Weiden müssen Sie dies innerhalb einer Woche der Meldebehörde mitteilen. Eine Abmeldung für ein erst in der Zukunft liegendes Datum ist nicht möglich. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur persönlichen Meldepflicht unter der Rubrik "Anmeldung bei der Meldebehörde." Eine Abmeldung ist bei einem Wohnungswechsel innerhalb der Stadt nicht erforderlich. Ggf. bringen Sie bitte Ihren KFZ-Schein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit, der/die von der Zulassungsstelle entsprechend geändert wird. Ihren Umzug bitten wir uns im Virtuellen Bürgerbüro anzukündigen, Sie ersparen sich dadurch Warte- und Bearbeitungszeit.

    Welche Unterlagen sind mitzubringen ?

  • Personalausweis, ersatzweise Reisepass
  • bei KFZ-Haltern der KFZ-Schein/Zulassungsbescheinigung Teil 1

    Gebühren

keine, ggf. aber Gebühr für Zulassungsstelle 11,00 EUR

    Wo ?

Melde- und Paßbehörde
Dr.-Pfleger-Str. 15, Neues Rathaus, EG, Zi.-Nr. 0.03 - 0.05
Tel.: (09 61) 81-33 00
Fax: (09 61) 81-33 19
E-Mail: einwohnermeldeamt@weiden.de

    Wann ?

Öffnungszeiten: (Stadtverwaltung)

Montag bis Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr

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