Ummeldung bei der Meldebehörde
Bei einer Ummeldung innerhalb der Stadt Weiden müssen Sie dies innerhalb einer Woche der Meldebehörde mitteilen. Eine Abmeldung für ein erst in der Zukunft liegendes Datum ist nicht möglich. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur persönlichen Meldepflicht unter der Rubrik "Anmeldung bei der Meldebehörde." Eine Abmeldung ist bei einem Wohnungswechsel innerhalb der Stadt nicht erforderlich. Ggf. bringen Sie bitte Ihren KFZ-Schein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit, der/die von der Zulassungsstelle entsprechend geändert wird. Ihren Umzug bitten wir uns im Virtuellen Bürgerbüro anzukündigen, Sie ersparen sich dadurch Warte- und Bearbeitungszeit.
keine, ggf. aber Gebühr für Zulassungsstelle 11,00 EUR
Melde- und Paßbehörde
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