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Allgemeines

Dem Bereich Steuern und Gebühren obliegt die Festsetzung von Steuern und Gebühren (Abfallbeseitigungs- und Straßenreinigungsgebühren), die Verwaltung des Einkommensteueranteils, des Grunderwerbsteueranteils sowie die Berechnung der Gewerbesteuerumlage.

Bei der Grund- und Gewerbesteuer leisten die Finanzämter wichtige Vorarbeit.

Die Hundesteuer wird autonom ermittelt.

Breiten Raum nimmt die Entscheidung von Anträgen auf Stundung, Aussetzung der Vollziehung, Niederschlagung und Erlass ein.

Weitere Aufgaben sind die Beteiligung an Betriebsprüfungen und Angelegenheiten der Stadt als Steuerschuldnerin sowie die steuerliche Begleitung von Betrieben gewerblicher Art.

Steuern:

  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer
  • Hundesteuer
  • Betriebe gewerblicher Art
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