Statuswechsel: Nebenwohnsitz wird Hauptwohnsitz
Wenn sich Ihre persönlichen Lebensverhältnisse geändert haben und Ihr Weidener Nebenwohnsitz zum Hauptwohnsitz geworden ist, müssen Sie dies innerhalb einer Woche der Meldebehörde mitteilen. Eine Meldung für ein erst in der Zukunft liegendes Datum ist nicht möglich. Als Hauptwohnsitz ist bei nicht verheirateten Einwohnern grundsätzlich diejenige Wohnung anzumelden, von der aus einer Erwerbstätigkeit nachgegangen wird. Dort wird nach dem Willen des Gesetzgebers und nach dem Ergebnis der einschlägigen Rechtsprechung der zeitlich überwiegende Aufenthalt / Wohnungsnutzung vorausgesetzt. Die Frage nach dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen stellt sich erst dann, wenn ein zeitlich überwiegender Aufenthalt in extremen Ausnahmefällen nicht bestimmbar ist. Für Verheiratete gelten Sonderregelungen. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur persönlichen Meldepflicht unter der Rubrik "Anmeldung bei der Meldebehörde." Eine Abmeldung ist bei einem Wohnungswechsel innerhalb der Stadt nicht erforderlich. Ggf. bringen Sie bitte Ihren KFZ-Schein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit, der/die von der Zulassungsstelle entsprechend geändert wird. Ihren Umzug bitten wir uns im Virtuellen Bürgerbüro anzukündigen, Sie ersparen sich dadurch Warte- und Bearbeitungszeit.
keine, ggf. aber Gebühr für Zulassungsstelle 11,00 EUR
Melde- und Paßbehörde
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