Czech   English   Français   Italiano          Sitemap    weitere Homepages der Stadt Weiden
  Homepage der Stadt Weiden in der Oberpfalz    

Home
Verwaltung
 Behördenbesuch
  Reisepass

Beantragung eines Reisepasses (ePass) bzw. vorläufigen Reisepasses

 

    Allgemeines

Wegen der Unterschriftsleistung, der Identitätsprüfung und der Abnahme von Fingerabdrücken ist Ihre persönliche Vorsprache bei der Antragstellung unabdingbar. Vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist bei der Beantragung zudem das persönliche Einverständnis der Personensorgeberechtigten notwendig.

Der reguläre deutsche Reisepass ist maschinenlesbar und enthält als sog. "e-Pass" ab dem Ausstellungsdatum 01.11.2005 biometrische Daten zur Gesichtsform auf einem elektronisch lesbaren Chip. Das Lichtbild muss den neuen Anforderungen zur Biometrietauglichkeit entsprechen. Hinweise (6 - 9 Jahre bzw. älter) dazu finden sie hier. Seit 01.11.2007 werden zusätzlich Fingerabdrücke als weiteres biometrisches Merkmal mit aufgenommen. E-Pässe werden mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt, für Personen die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt der e-Pass 6 Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich, es muss jeweils ein neuer e-Pass beantragt werden. Als Variante für Vielreisende gibt es gegen Gebührenzuschlag auch einen e-Pass mit 48 Seiten.

Bitte beachten Sie auch die Länderinformationen und Reisehinweise des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de und der jeweiligen ausländischen Botschaften und Konsulate.

Seit 01.11.2007 ist die Eintragung von Kindern in den Pässen der Eltern nicht mehr möglich. Kinder erhalten bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres einen Kinderreisepass ohne elektronisches Speichermedium. Auf Wunsch werden aber auch für Kinder e-Pässe ausgestellt, die ab einem Alter von 6 Jahren bei Antragstellung auch digital gespeicherte Fingerabdrücke enthalten.

Besonders wichtig kann die rechtzeitige Beschaffung des e-Passes sein. Beachten Sie bitte, dass die Reisepässe zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden. Es muss daher mit Bearbeitungszeiten von ca. 3 - 4 Wochen, in Einzelfällen leider auch länger, gerechnet werden. Gegen zusätzliche Gebühr kann ein ePass auch im Expressverfahren hergestellt werden, der binnen 3 Werktagen zur Verfügung stehen kann.

Wenn Sie kurzfristig einen Pass benötigen, stellen wir Ihnen vor Ort einen vorläufigen Reisepass aus, der für höchstens ein Jahr gültig und ebenfalls maschinenlesbar ist. Allerdings enthält der vorläufige Reisepass keine digital gespeicherten Daten und reicht damit z. B. nicht für die visafreie Einreise in die USA aus. Für die Ausstellung des vorläufigen Passes ist ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild erforderlich, das Sie zurückerhalten.

 Bürgerservice Online

Lassen Sie sich bei der Beantragung Ihres ePasses die künftige Passnummer mitgeben. Sie können dann im Internet den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Dokuments verfolgen. Ansonsten können Sie 3 - 4 Wochen nach Beantragung den fertigen Reisepass bei uns abholen. Die Abholung ist gegen Vorlage einer Vollmacht auch durch Dritte möglich.

    Welche Unterlagen sind mitzubringen ?

  • alter Reisepass, auch wenn er ungültig ist, oder Personalausweis oder Kinderausweis / Kinderreisepass
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild ohne Kopfbedeckung (6 - 9 Jahre bzw. älter )
  • Familienstammbuch oder Geburtsurkunde (bei Erstantrag)
  • bei Minderjährigen Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten

    Gebühren

  • 37,50 EUR bei Personen vor Vollendung des 24. Lebensjahres bei einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren
  • 59,00 EUR bei Personen, welche das 24. Lebensjahr vollendet haben, bei einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren
  • 26,00 EUR für die Ausstellung eines vorläufigen Passes, unabhängig vom Lebensalter
  • 32,00 EUR Zuschlag für den Expresspass
  • 22,00 EUR Zuschlag für den 48-Seiten-Pass

Soweit ein Reisepass für nicht in Weiden in der Oberpfalz mit Hauptwohnung gemeldete Personen ausgestellt werden soll oder die Passbehörde ausserhalb der Dienstzeiten beansprucht wird, verdoppeln sich die genannten Gebühren.

    Wo ?

Melde- und Passbehörde
Dr.-Pfleger-Str. 15, Neues Rathaus, EG, Zi.-Nr. 0.03 - 0.05
Tel.: 09 61 / 81 - 33 00
Fax: 09 61 / 81 - 33 19
E-Mail: einwohnermeldeamt@weiden.de

    Wann ?

Öffnungszeiten: (Stadtverwaltung)

Montag bis Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr

Stadtwappen - Beschreibung
Suche | E-Mail-Zugang | Impressum | Datenschutz | Links
© Stadt Weiden in der Oberpfalz. Alle Rechte vorbehalten.