Beantragung eines Personalausweises (seit 01.11.2010 im Kreditkartenformat)
Quelle: Bundesministerium des Innern Nach dem Reisepass, der bereits seit 01.11.05 als sogenannter "ePass" einen integrierten Speicherchip enthält, hält diese Neuerung seit 01.11.10 auch im Personalausweis Einzug. Wie auch in anderen Bereichen, ermöglicht es der technische Fortschritt, den "ePersonalausweis" sogar mit noch mehr Funktionen auszustatten als sie der "ePass" derzeit bietet. Der neue Personalausweis hat nur mehr die Größe einer Kreditkarte und sieht so aus:
Die Neuerungen auf einen Blick:
Die Einführung des neuen Personalausweises verfolgt insbesondere das Ziel, die Voraussetzungen für elektronisches Ausweisen in den neuen Medien zu schaffen. Über 60 Millionen Bürgerinnen und Bürger nutzen ihren Personalausweis schon heute nicht nur zum Identitätsnachweis gegenüber Behörden, sondern vor allem im privaten Umfeld, beispielsweise beim Eröffnen eines Bankkontos oder beim Erwerb altersbeschränkter Waren. Mittlerweile verlagern sich diese Transaktionen und Prozesse immer mehr in das Internet. Einen vergleichbaren Standard-Identitätsnachweis für die Online-Welt, der die gebotenen Sicherheitsaspekte erfüllt, gibt es bislang jedoch nicht. Mit dem neuen Personalausweis können Dienstleister aus Wirtschaft und Verwaltung künftig elektronische Dienste anbieten, bei denen sich die Nutzer mit ihrem neuen Personalausweis authentisieren. Nur Anbieter, die erfolgreich eine staatliche Berechtigung beantragt haben, erhalten technischen Zugang zu einem Teil der Ausweisdaten ihrer Nutzer. Durch das elektronische Ausweisen mit der eID-Funktion wird das Anmelden in Portalen, das Ausfüllen von Formularen und die Altersverifikation im Internet oder an Automaten erheblich erleichtert. Wenn die eID-Funktion im Personalausweis verwendet wird, kann z.B. das Ausfüllen von Registrierungsformularen und das Einloggen mit Benutzername und Passwort entfallen. Hierfür werden die notwendigen Daten aus dem Ausweis mit einem Lesegerät ausgelesen und an den Anbieter des jeweiligen Dienstes übertragen. Ab einem Alter von 15 Jahren und 9 Monaten bei Antragstellung ist der Personalausweis für die Nutzung der eID-Funktion vorbereitet. Jedermann kann bei der Entgegennahme des neuen ePersonalausweises dann frei entscheiden, ob er die eID-Funktion nutzen oder aber durch die Personalausweisbehörde ausschalten lassen will. Auch eine spätere Änderung dieser Entscheidung ist jederzeit möglich. Selbstverständlich bleiben die bis einschließlich 31.10.10 ausgestellten Personalausweise bisheriger Art auch nach der Einführung des neuen "ePersonalausweises" bis zum Ablauf der individuellen Gültigkeitsdauer weiter gültig. Ein vorzeitiger Umtausch ist aber möglich. Weitere Informationen, auch zu dem für die Verwendung der Online-Ausweisfunktion nötigen Kartenleser, Datenschutz und der sog. "Bürger-App" - Software, finden Sie unter www.personalausweisportal.de. Informationen über Lesegeräte / digitale Signatur / sichere Internetnutzung: Anbieter von Zertifikaten für die digitale Signatur:
Wegen der Unterschriftsleistung und Identitätsprüfung ist Ihre persönliche Vorsprache bei der Antragstellung erforderlich. Die Ausweispflicht entsteht mit Vollendung des 16. Lebensjahres. Selbstverständlich ist die Ausweispflicht auch durch die Ausstellung eines Reisepasses erfüllt. Auf Antrag und mit Einverständnis der Personensorgeberechtigten ist auch bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres der Erhalt eines Personalausweises möglich. Bei Kindern nicht verheirateter Eltern ist das alleinige Sorgerecht durch eine Bescheinigung des Jugendamtes bzw. durch das Scheidungsurteil nachzuweisen. Es ist ein Lichtbild erforderlich, das den Anforderungen zur Biometrietauglichkeit (6-9 Jahre bzw. älter) entspricht. Hinweise dazu finden Sie hier. Ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist die eigenhändige Unterschrift nötig, bei jüngeren Kindern optional. Personalausweise werden mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt, für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt der Personalausweis 6 Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich, es muss jeweils ein neuer Personalausweis beantragt werden. Beachten Sie bitte, dass die Personalausweise zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden. Es muss daher mit Bearbeitungszeiten von ca. 3 - 4 Wochen, in Einzelfällen leider auch länger, gerechnet werden. Sie erhalten umgehend nach Fertigstellung Ihres Personalausweises von der Bundesdruckerei den sogenannten "PIN-Brief" per Post zugesandt, der eine vorläufige Geheimnummer (Transport-PIN), eine Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enhält. In Ausnahmefällen können wir zusätzlich kurzfristig einen vorläufigen Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausstellen, der ebenfalls maschinenlesbar ist, aber kein elektronisches Speichermedium enthält. Ein Personalausweis kann nur für deutsche Staatsbürger ausgestellt werden. Der Personalausweis ist zur Einreise in die Mitgliedsstaaten der EU ausreichend. Bitte beachten Sie aber auch die Länderinformationen und Reisehinweise des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de und der jeweiligen ausländischen Botschaften und Konsulate. Alle Antragsteller erhalten eine Informationsbroschüre in gedruckter Form.
Lassen Sie sich bei der Beantragung Ihres Personalausweises die künftige Ausweisnummer mitgeben. Sie können dann im Internet den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Dokuments verfolgen. Ansonsten können Sie 3 - 4 Wochen nach Beantragung und nach Erhalt des PIN-Briefes den fertigen Ausweis bei uns abholen. Die Abholung ist gegen Vorlage einer Vollmacht auch durch Dritte möglich, wenn Sie dieser Person eine Erklärung über den Erhalt des PIN-Briefes und über die Nutzung der eID-Funktion mitgeben.
Melde- und Passbehörde
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