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 Behördenbesuch
  Fahrerlaubnis

Neuerteilung nach Fahrerlaubnisentzug

 

    Allgemeines

Nach einem Entzug der Fahrerlaubnis sind die Voraussetzungen für eine Neuerteilung stark davon abhängig, warum die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Eine generelle Aussage, insbesondere zur Notwendigkeit oder zum Umfang ergänzender Eignungsuntersuchungen (z. B. medizinisch-psychologisches Gutachten, Drogenscreenings usw.) ist daher nicht möglich. Sofern Sie jedoch bereits bei Entziehung der Fahrerlaubnis mit Hauptwohnsitz in Weiden in der Oberpfalz gemeldet waren, erhalten Sie von uns ein entsprechendes Informationsschreiben.

Der Antrag ist auf jeden Fall persönlich zu stellen.

    Gebühren

zwischen 108,00 und 200,00 EUR

    Bearbeitungsdauer ?

ca. 6 Wochen bis 3 Monate

    Wo ?

Führerscheinstelle
Dr.-Pfleger-Str. 15, Neues Rathaus, EG, Zi.-Nr. 0.44 und 0.45
Tel.: (09 61) 81-36 07 und 36 08
Fax: (09 61) 81-36 19
E-Mail: fuehrerschein@weiden.de

    Wann ?

Öffnungszeiten: (Stadtverwaltung)

Montag bis Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr

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