Einfache Meldedatei-Auskunft
Jeder kann aus dem Melderegister Auskunft über Vor- und Familiennamen,
Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Personen erhalten. Auf
persönliche Anfrage erteilt die Meldebehörde die gewüschten
Auskünfte. Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich
nicht erteilt. Bei schriftlichen Anfragen (hierbei ist die Verwaltungsgebühr
in Form eines Verrechnungsschecks, Postüberweisung oder Postwertzeichen
beizufügen) erhalten Sie die gewünschte Auskunft umgehend schriftlich.
Eine Gebührenerhebung per Rechnung oder Nachnahme ist aus Kostengründen
leider nicht möglich.
keine
10,00 EUR für eine Auskunft, 8,00 EUR bei Internetauskunft
Melde- und Paßbehörde
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