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 Behördenbesuch
  Meldeauskunft

Einfache Meldedatei-Auskunft

 

    Allgemeines

Jeder kann aus dem Melderegister Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Personen erhalten. Auf persönliche Anfrage erteilt die Meldebehörde die gewüschten Auskünfte. Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt. Bei schriftlichen Anfragen (hierbei ist die Verwaltungsgebühr in Form eines Verrechnungsschecks, Postüberweisung oder Postwertzeichen beizufügen) erhalten Sie die gewünschte Auskunft umgehend schriftlich. Eine Gebührenerhebung per Rechnung oder Nachnahme ist aus Kostengründen leider nicht möglich.
Sowohl für registrierte Großanfrager als auch für gelegentliche Nutzer ist auch eine Online-Auskunft möglich.

    Welche Unterlagen sind mitzubringen ?

keine

    Gebühren

10,00 EUR für eine Auskunft, 8,00 EUR bei Internetauskunft

    Wo ?

Melde- und Paßbehörde
Dr.-Pfleger-Str. 15, Neues Rathaus, EG, Zi.-Nr. 0.06
Tel.: (09 61) 81-33 03
Fax: (09 61) 81-33 19
E-Mail: einwohnermeldeamt@weiden.de

    Wann ?

Öffnungszeiten: (Stadtverwaltung)

Montag bis Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr

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