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 Behördenbesuch
  Kinderreisepass

Beantragung eines Kinderreisepasses

 

    Allgemeines

Kinderreisepässe werden seit 01.11.07 längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt oder verlängert, soweit die Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist. Ein Eintrag von Kindern im Pass der Eltern ist nicht mehr möglich. Kinder, die 12 Jahre oder älter sind, können einen e-Pass oder auch einen Personalausweis erhalten.
In unserem Virtuellen Bürgerbüro können Sie den Antrag bereits teilweise erledigen bzw. vorbereiten. Der Antrag ist von den Personensorgeberechtigten persönlich bei der Passbehörde zu stellen. Ausfüllen brauchen Sie hierzu nichts. Bei Kindern nicht verheirateter Eltern und Kindern aus geschiedenen Ehen ist das alleinige Sorgerecht durch eine Bescheinigung des Jugendamtes bzw. durch das Scheidungsurteil nachzuweisen, ansonsten ist das Einverständnis beider Elternteile zur Ausstellung eines Kinderreisepasses erforderlich.

Der Kinderreisepass wird auf Wunsch kurzfristig ausgestellt mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren, maximal aber bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Aktualisierungen wegen geänderter Größe oder Aussehen sind im Rahmen der Gültigkeitsdauer jederzeit möglich. Der Kinderreisepass wird ausschließlich mit Lichtbild ausgestellt. Das Lichtbild muss den neuen Anforderungen zur Biometrietauglichkeit (6 - 9 Jahre bzw. älter) entsprechen. Bei Säuglingen und Kleinkindern bis einschl. 5 Jahren sind bestimmte Ausnahmen vom Erfordernis der Biometrietauglichkeit zulässig (siehe Fotomustertafel). Ab der Vollendung des 10. Lebenjahres ist die eigenhändige Unterschrift des Kindes erforderlich, bei jüngeren Kindern optional.

Der Kinderreisepass ist maschinenlesbar, enthält aber kein elektronisches Speichermedium. Damit genügt der Kinderreisepass bei Ausstellungsdatum ab dem 26. Oktober 2006 nach derzeitigem Erkenntnisstand z. B. nicht für die visafreie Einreise in die USA. Einige andere Länder erkennen den Kinderreisepass überhaupt nicht an. Sie müssen sich daher in eigener Verantwortung vor Antritt einer Reise darüber vergewissern, ob der Staat, in den das Kind einreisen soll, den Kinderreisepass in der ausgestellten Form akzeptiert. Alternativ kann auch für Kinder ein e-Pass mit digitalem Speichermedium ausgestellt werden.

Verbindliche Auskünfte dazu kann nur der jeweilige Staat erteilen, in den das Kind einreisen soll. Wenden Sie sich dazu am besten an Ihr Reisebüro oder an das zuständige Generalkonsulat oder die Botschaft des Reiselandes in Deutschland. Wichtige Hinweise dazu finden Sie auch im Internetangebot des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de).

 

    Welche Unterlagen sind mitzubringen ?

  • Geburts- bzw. Abstammungsurkunde, ersatzweise ggf. bisheriger Kinderausweis / Kinderreisepass
  • ein biometrietaugliches Lichtbild (Ausnahmen bei Kindern unter 6 Jahren siehe oben), wird nach Verwendung zurückgegeben
  • Kind muss anwesend sein (Identitätsprüfung, Unterschrift ab dem Alter von 10 Jahren zwingend)

    Gebühren

13,00 EUR

Die Verlängerung des Kinderreisepasses oder die nachträgliche Änderung kostet 6,00 EUR.

    Wo ?

Melde- und Passbehörde
Dr.-Pfleger-Str. 15, Neues Rathaus, EG, Zi.-Nr. 0.03 - 0.05
Tel.: (09 61) 81-33 00
Fax: (09 61) 81-33 19
E-Mail: einwohnermeldeamt@weiden.de

    Wann ?

Öffnungszeiten: (Stadtverwaltung)

Montag bis Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr

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