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Erteilung Jagdscheine
Allgemeines
Voraussetzungen für:
Jagdschein / Falknerjagdschein
- Im Geltungsbereich des Bundesjagdscheingesetz (BJagdG) bestandene deutsche Jägerprüfung / Falknerprüfung
- Waffen- und jagdrechtliche Zuverlässigkeit
- Körperliche Eignung
- Ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung
Jahresjagdschein
- Ausstellung bzw. Verlängerung für ein Jahr oder drei Jahre
Jugendjagdschein
- Für Jugendliche ab Vollendung des 16. Lebensjahres in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer von dem Erziehungsberechtigten beauftragten, jagdlich erfahrenen Begleitperson
Tagesjagdschein
- Ausstellung auf 14 aufeinanderfolgende Tage
Ausländerjagdschein
- Ausstellung als Tages- oder Jahresjagdschein je nachdem, ob eine anerkannte Jägerprüfung oder nur eine gültige ausländische Jagderlaubnis vorhanden ist. Ohne anerkannte Jägerprüfung kann nur ein befristeter Jagdschein für 14 Tage erteilt werden
Welche
Unterlagen sind mitzubringen?
- Prüfungszeugnis für bestandene Jägerprüfung / Falknerprüfung (bei Erstantrag)
- 1 Lichtbild (bei Erstantrag bzw. bei Neuausstellung eines Jagdscheines)
- Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung
- bisheriger Jagdschein
- bei Revierinhabern: Jagdpachtvertrag (bei Erstverpachtung oder Veränderungen)
- Personalausweis oder Reisepass
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
Wir bitten Sie zu beachten, dass bereits bei der Antragstellung die Gebühren und Abgaben als Vorschuss zu entrichten sind.
Gebühren
Verwaltungsgebühren:
| Jahresjagdschein |
40,00 € |
| Dreijahresjagdschein |
90,00 € |
| Tagesjagdschein |
10,00 € |
| Jugendjagdschein |
25,00 € |
| Ausländer-Jahresjagdschein |
40,00 € |
| Ausländer-Tagesjagdschein |
10,00 € |
| Falkner-Jahresjagdschein |
10,00 € |
| Falkner-Dreijahresjagschein |
25,00 € |
Jagdabgabe:
| Jahresjagdschein |
20,00 € |
| Dreijahresjagdschein |
60,00 € |
| Tagesjagdschein |
5,00 € |
| Jugendjagdschein |
12,50 € |
| Ausländer-Jahresjagdschein |
20,00 € |
| Ausländer-Tagesjagdschein |
5,00 € |
| Falkner-Jahresjagdschein |
5,00 € |
| Falkner-Dreijahresjagschein |
15,00 € |

Wo?
Amt für öffentliche Ordnung
Dr.-Pfleger-Str. 15, Neues Rathaus, EG, Zi.-Nr. 0.54
Tel.: 09 61 / 81 - 32 03
Fax: 09 61 / 81 - 38 05
E-Mail: ordnungsamt@weiden.de
Wann?
Öffnungszeiten: (Stadtverwaltung) |
| Montag bis Freitag: |
07:30 Uhr bis 12:30 Uhr |
| Donnerstag: |
13:30 Uhr bis 17:30 Uhr |
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