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Verwaltung
 Behördenbesuch
  Jagdschein

Erteilung Jagdscheine

 

    Allgemeines

Voraussetzungen für:

Jagdschein / Falknerjagdschein

  • Im Geltungsbereich des Bundesjagdscheingesetz (BJagdG) bestandene deutsche Jägerprüfung / Falknerprüfung
  • Waffen- und jagdrechtliche Zuverlässigkeit
  • Körperliche Eignung
  • Ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung

Jahresjagdschein

  • Ausstellung bzw. Verlängerung für ein Jahr oder drei Jahre

Jugendjagdschein

  • Für Jugendliche ab Vollendung des 16. Lebensjahres in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer von dem Erziehungsberechtigten beauftragten, jagdlich erfahrenen Begleitperson

Tagesjagdschein

  • Ausstellung auf 14 aufeinanderfolgende Tage

Ausländerjagdschein

  • Ausstellung als Tages- oder Jahresjagdschein je nachdem, ob eine anerkannte Jägerprüfung oder nur eine gültige ausländische Jagderlaubnis vorhanden ist. Ohne anerkannte Jägerprüfung kann nur ein befristeter Jagdschein für 14 Tage erteilt werden

 

    Welche Unterlagen sind mitzubringen?

  • Prüfungszeugnis für bestandene Jägerprüfung / Falknerprüfung (bei Erstantrag)
  • 1 Lichtbild (bei Erstantrag bzw. bei Neuausstellung eines Jagdscheines)
  • Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung
  • bisheriger Jagdschein
  • bei Revierinhabern: Jagdpachtvertrag (bei Erstverpachtung oder Veränderungen)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular

Wir bitten Sie zu beachten, dass bereits bei der Antragstellung die Gebühren und Abgaben als Vorschuss zu entrichten sind.

 

    Gebühren

Verwaltungsgebühren:

Jahresjagdschein

40,00 €

Dreijahresjagdschein  90,00 €
Tagesjagdschein 10,00 €
Jugendjagdschein 25,00 €
Ausländer-Jahresjagdschein 40,00 €
Ausländer-Tagesjagdschein 10,00 €
Falkner-Jahresjagdschein 10,00 €
Falkner-Dreijahresjagschein 25,00 €

Jagdabgabe:

Jahresjagdschein

20,00 €

Dreijahresjagdschein 60,00 €
Tagesjagdschein 5,00 €
Jugendjagdschein 12,50 €
Ausländer-Jahresjagdschein 20,00 €
Ausländer-Tagesjagdschein 5,00 €
Falkner-Jahresjagdschein 5,00 €
Falkner-Dreijahresjagschein 15,00 €

    Wo?

Amt für öffentliche Ordnung
Dr.-Pfleger-Str. 15, Neues Rathaus, EG, Zi.-Nr. 0.54
Tel.: 09 61 / 81 - 32 03
Fax: 09 61 / 81 - 38 05
E-Mail: ordnungsamt@weiden.de

    Wann?

Öffnungszeiten: (Stadtverwaltung)

Montag bis Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr

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