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Anmeldung / Ummeldung / Abmeldung einer Gewerbetätigkeit
mit Ausstellung eines Gewerbescheines
Allgemeines
- Bei Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG) hat jeder Gesellschafter eine Gewerbeanzeige einzureichen.
- Für bestimmte Gewerbebetriebe ist eine Erlaubnis notwendig. Nähere Auskünfte erteilen wir gerne.
- Nur selbständigeTätigkeiten können angemeldet werden.
- Nicht anmeldepflichtig sind sog. "freie Berufe", Urproduktion,
Künstler, Unterrichtswesen, Heilberufe.
- Die Gewerbeanzeige ist gleichzeitig mit Betriebsbeginn bzw. Betriebsende zu erstatten.
- Werbenamen (= kein Firmenname) können mit angegeben werden.
- Eine gesonderte Anzeige beim Finanzamt ist nicht erforderlich.
- Unterschrift des Geschäftsinhabers (nicht Ehegatte) oder des verantwortlichen Gesellschafters bzw. Geschäftsführers.
- Der Gewerbeschein wird nach Gebührenzahlung sofort ausgehändigt.
Welche
Unterlagen sind mitzubringen ?
- Personalausweis oder Reisepaß
- bei Handwerk: Meisterbrief oder Ausnahmebewilligung
- bei AG, GmbH, OHG, KG, Einzelf.: Handelsregisterauszug
- bei BGB-Gesellschaft (GbR): Gesellschaftervertrag
- bei einer GmbH in Gründung: Notarvertrag
- bei ausl. Gewerbetreibenden: Paß mit Aufenthaltserlaubnis/-berechtigung
- bei Vertretung des Geschäftsinhabers: Vollmacht
Gebühren
Gewerbe-Anmeldung: 30,00 EUR
Gewerbe-Ummeldung: 20,00 EUR
Gewerbe-Abmeldung: 20,00 EUR
Eine etwaige Erlaubnisgebühr würde zusätzlich dazukommen.
Wo
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Gewerbeabteilung
Dr.-Pfleger-Str. 15, Neues Rathaus, EG, Zi.-Nrn. 0.52 und 0.50
Tel.: 09 61 / 81 - 32 04 und 81 - 32 06
Fax: 09 61 / 81 - 38 05
E-Mail: gewerbe@weiden.de
Wann
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Öffnungszeiten: (Stadtverwaltung) |
| Montag bis Freitag: |
07:30 Uhr bis 12:30 Uhr |
| Donnerstag: |
13:30 Uhr bis 17:30 Uhr |
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