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Vorübergehender, zeitlich eng begrenzter Verkauf von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle (Gestattung)
Allgemeines
Für den Betrieb eines gastronomischen Betriebes aus besonderem Anlaß (z. B. Stadtteilfest, Maibaumfeier, Weihnachtsmarkt, Jubiläumsfeiern, Vereinsfeste u. ä.) besteht die Möglichkeit, für beschränkte Zeit und auf Widerruf eine vereinfachte Erlaubnis, eine sogenannte Gestattung, zu erhalten.
Im Rahmen der Erteilung der Gestattung wird unter anderem auch die Dauer (Sperrzeit) der Veranstaltung festgesetzt. Geräuschvolle Vergnügungen im Freien sind nach der derzeit gültigen Lärmbekämpfungsverordnung im Stadtgebiet spätestens um 22.00 Uhr zu beenden.
Findet die gastronomische Veranstaltung auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen statt, ist zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Sie sollten den Antrag frühzeitig stellen, damit alle möglichen Fragen geklärt werden können.
Welche
Unterlagen sind mitzubringen ?
keine
Gebühren
Mindestgebühr 25,00 EUR
Wo
?
Gewerbeabteilung
Dr.-Pfleger-Str. 15, Neues Rathaus, EG, Zi.-Nr. 0.52
Tel.: (09 61) 81-32 06
Fax: (09 61) 81-10 19
E-Mail: gewerbe@weiden.de
Wann
?
Öffnungszeiten: (Stadtverwaltung) |
| Montag bis Freitag: |
07:30 Uhr bis 12:30 Uhr |
| Donnerstag: |
13:30 Uhr bis 17:30 Uhr |
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