Ersatzführerschein bei Verlust
Allgemeines
Bei Verlust des bisherigen Führerscheines (Abhandenkommen oder Diebstahl)
sind zusätzliche Maßnahmen der Führerscheinstelle wie
z. B. eine Anfrage an das Verkehrszentralregister in Flensburg oder die
Abnahme einer "Versicherung an Eides Statt" erforderlich.
Bei Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erhält die Antragstellerin / der Antragsteller eine Bestätigung, die im Falle einer Polizeikontrolle bis zur Aushändigung des neuen Führerscheines im Bundesgebiet anerkannt wird.
Der Antrag ist persönlich bei der Führerscheinstelle abzugeben.
Welche
Unterlagen sind mitzubringen ?
- 1 Passfoto (biometrisch)
- Personalausweis oder Reisepaß
Gebühren
65,00 EUR
(ggf. zuzüglich Telefonkostenerstattung)
Bearbeitungsdauer
?
ca. 4 Wochen
Wo
?
Führerscheinstelle
Dr.-Pfleger-Str. 15, Neues Rathaus, EG, Zi.-Nr. 0.44 und 0.45
Tel.: (09 61) 81-36 07 und 36 08
Fax: (09 61) 81-36 19
E-Mail: fuehrerschein@weiden.de
Wann
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Öffnungszeiten: (Stadtverwaltung) |
| Montag bis Freitag: |
07:30 Uhr bis 12:30 Uhr |
| Donnerstag: |
13:30 Uhr bis 17:30 Uhr |
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