Wiederauffindung Ausweisdokument
Sofern Sie uns den Verlust / Diebstahl bzw. das Abhandenkommen eines Ausweisdokuments (Personalausweis, Pass, Kinderreisepass etc.) bereits angezeigt haben und das Ausweisdokument wieder aufgefunden wurde oder Ihnen wieder ausgehändigt wurde, müssen Sie dies unverzüglich der Melde- und Passbehörde anzeigen und das wiedergefundene Dokument bei uns vorlegen. Eine unterlassene Vorlage stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die u. a. mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Nur so kann eine Streichung in der Sachfahndungsliste der Polizei erfolgen und eine Regelung für den Fall getroffen werden, dass Sie bereits ein neues Dokument beantragt haben. Wer eine notwendige Wiederauffindungserklärung oder das zugehörige Dokument nicht oder nicht rechtzeitig abgibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die u. a. mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Außerdem riskieren Sie bei einem Grenzübertritt unter Verwendung eines Dokuments aus den Fahnungslisten, dass Sie festgehalten werden bzw. das Dokument eingezogen wird. Sofern Sie den Verlust online angezeigt haben, können Sie mit dem dort erhaltenen Link auch das Wiederauffinden online melden. Achtung: Neuer Personalausweis (seit 01.11.2010): Soweit ein verlorener Personalausweis der neuen Generation (Kreditkartenformat) mit eingeschalteter und gesperrter Online-Ausweisfunktion wiederaufgefunden wird, kann eine Entsperrung der Online-Ausweisfunktion bei der Personalausweisbehörde erfolgen. Dazu ist eine persönliche Vorsprache nötig. Die Gebühr für die Entsperrung beträgt 6,- €
keine, im Falle notwendiger Entsperrung der Online-Ausweisfunktion bei neuen Personalausweisen (Kreditkartenformat) 6,- €
Melde- und Paßbehörde
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