Verlusterklärung eines Ausweisdokuments
Ist ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass etc.) nicht mehr auffindbar, verloren gegangen, gestohlen worden oder auf andere Weise abhanden gekommen, muss dies unverzüglich der Melde- und Passbehörde mitgeteilt werden. Nur dann ist durch die damit verbundene Aufnahme des Dokuments in das INPOL-Fahndungssystem und das Schengener Informationssystem (SIS) gewährleistet, dass ein möglicher Missbrauch schnellstens erkannt wird. Die Verlusterklärung ist hier auch Voraussetzung für die Ausstellung eines neuen Ausweisdokuments. Wer eine notwendige Verlusterklärung nicht oder nicht rechtzeitig abgibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die u. a. mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Denken Sie bitte daran, im Falle des Wiederauffindens eines zu Verlust gemeldeten Dokumentes uns dieses vorzulegen (Wiederauffindung). Sie riskieren sonst bei einem Grenzübertritt mit diesem Dokument, dass Sie festgehalten werden bzw. das Dokument eingezogen wird! Eine unterlassene Wiederauffindungsmeldung kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden! Eine Verlusterklärung können Sie auch im virtuellen Bürgerbüro erklären. Achtung: Neuer Personalausweis (seit 01.11.2010) Soweit ein Personalausweis der neuen Generation (Kreditkartenformat) betroffen ist und die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet war, müssen Sie diesen zur Vermeidung von Missbrauch zusätzlich zur Verlusterklärung s p e r r e n lassen. Dies kann bei der Personalausweisbehörde oder über den Sperrnotruf 0 18 01 / 33 33 33
(Mo. - So., 0 - 24:00 Uhr, auch aus dem Ausland erreichbar, 3,9 ct/min aus dem dt. Festnetz, max.42 ct/min aus dem Mobilfunknetz) erfolgen. Hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort (steht im PIN-Brief). Die Sperrung erfolgt gebührenfrei. Soweit Sie zusätzlich auch noch eine elektronische Signatur auf den Chip Ihres Personalausweises geladen haben, können Sie diese bei demjenigen Anbieter sperren lassen, bei dem Sie Ihr Signaturzertifikat erworben haben. Weitere Infos auch unter www.personalausweisportal.de.
keine
Melde- und Paßbehörde
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