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Verwaltung
 Behördenbesuch
  Anmeldung

Anmeldung bei der Meldebehörde

 

    Allgemeines

Die Pflicht zur Anmeldung obliegt demjenigen, der eine Wohnung bezieht. Die Anmeldung hat innerhalb einer Woche nach Bezug der Wohnung zu erfolgen. Eine Meldung für ein erst in der Zukunft liegendes Datum ist nicht möglich. Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind hierfür die gesetzlichen Vertreter verantwortlich. Bei Beziehen der Wohnung eines Personensorgeberechtigten genügt es, wenn dieser die Anmeldung für das Kind / die Kinder vornimmt. Bei Ehepaaren oder Lebenspartnern reicht die Unterschrift eines Meldepflichtigen aus. Ihren Umzug innerhalb der Stadt oder Zuzug von einem außerbayerischen Ort bitten wir uns im Virtuellen Bürgerbüro anzukündigen, Sie ersparen sich dadurch Warte- und Bearbeitungszeit. Soweit sie von einer anderen bayerischen Gemeinde zuziehen, ist eine elektronische Ankündigung nicht notwendig, da wir Ihre Daten online von der bisherigen Wohnsitzgemeinde erhalten können, wenn Sie bei uns vorsprechen.

    Welche Unterlagen sind mitzubringen ?

  • Personalausweis oder Reisepass (soweit vorhanden möglichst beide Dokumente)
  • Wenn vorhanden, Familienstammbuch/Geburtsurkunde

    Gebühren

Keine

    Wo ?

Melde- und Paßbehörde
Dr.-Pfleger-Str. 15, Neues Rathaus, EG, Zi.-Nr. 0.03 - 0.05
Tel.: (09 61) 81 - 33 00
Fax: (09 61) 81 - 33 19
E-Mail: einwohnermeldeamt@weiden.de

    Wann ?

Öffnungszeiten: (Stadtverwaltung)

Montag bis Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr

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