Anmeldung bei der Meldebehörde
Die Pflicht zur Anmeldung obliegt demjenigen, der eine Wohnung bezieht. Die Anmeldung hat innerhalb einer Woche nach Bezug der Wohnung zu erfolgen. Eine Meldung für ein erst in der Zukunft liegendes Datum ist nicht möglich. Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind hierfür die gesetzlichen Vertreter verantwortlich. Bei Beziehen der Wohnung eines Personensorgeberechtigten genügt es, wenn dieser die Anmeldung für das Kind / die Kinder vornimmt. Bei Ehepaaren oder Lebenspartnern reicht die Unterschrift eines Meldepflichtigen aus. Ihren Umzug innerhalb der Stadt oder Zuzug von einem außerbayerischen Ort bitten wir uns im Virtuellen Bürgerbüro anzukündigen, Sie ersparen sich dadurch Warte- und Bearbeitungszeit. Soweit sie von einer anderen bayerischen Gemeinde zuziehen, ist eine elektronische Ankündigung nicht notwendig, da wir Ihre Daten online von der bisherigen Wohnsitzgemeinde erhalten können, wenn Sie bei uns vorsprechen.
Keine
Melde- und Paßbehörde
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