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 Behördenbesuch
  Abmeldung

Abmeldung bei der Meldebehörde

 

    Allgemeines

Seit dem 01.06.2004 ist grundsätzlich für Umzüge innerhalb Deutschlands keine Abmeldung bei der bisherigen Wohnsitzgemeinde mehr erforderlich. Nur bei einem Umzug in das Ausland und bei der Aufgabe eines Nebenwohnsitzes müssen Sie sich noch abmelden. Einen Nebenwohnsitz in Weiden i.d.OPf. können Sie jedoch auch bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes abmelden.

Eine Abmeldung für ein erst in der Zukunft liegendes Datum ist nicht möglich.
Ausnahme: Wegzug in das Ausland, hier können Sie sich bereits 1 Woche vorher abmelden.

Die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes ist auch online im virtuellen Bürgerbüro möglich.

    Welche Unterlagen sind mitzubringen wenn sie ins Ausland umziehen oder
          eine Nebenwohnung aufgeben?

  • Vordruck Abmeldung bei der Meldebehörde (liegt kostenlos bei der Meldebehörde auf)

    Gebühren

Keine

    Wo ?

Melde- und Paßbehörde
Dr.-Pfleger-Str. 15, Neues Rathaus, EG, Zi.-Nr. 0.03 - 0.05
Tel.: (09 61) 81-33 00
Fax: (09 61) 81-33 19
E-Mail: einwohnermeldeamt@weiden.de

    Wann ?

Öffnungszeiten: (Stadtverwaltung)

Montag bis Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr

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