Abmeldung bei der Meldebehörde
Seit dem 01.06.2004 ist grundsätzlich für Umzüge innerhalb Deutschlands keine Abmeldung bei der bisherigen Wohnsitzgemeinde mehr erforderlich. Nur bei einem Umzug in das Ausland und bei der Aufgabe eines Nebenwohnsitzes müssen Sie sich noch abmelden. Einen Nebenwohnsitz in Weiden i.d.OPf. können Sie jedoch auch bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes abmelden. Eine Abmeldung für ein erst in der Zukunft liegendes Datum ist nicht möglich. Die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes ist auch online im virtuellen Bürgerbüro möglich.
Keine
Melde- und Paßbehörde
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