Das virtuelle Bürgerbüro der Stadt Weiden in der Oberpfalz
Online-Service statt Behördengang
Führungszeugnis bzw. Gewerbezentralregisterauskunft Registerauszüge werden per Post direkt vom Bundesamt für Justiz an die Haupt- oder alleinige Wohnung des Antragstellers zugestellt. Soll das Führungszeugnis oder die Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer deutschen Behörde dienen (Typ "O"), ist auch der Verwendungszweck und die genaue Empfängeradresse mitzuteilen. Die Auskunft wird dann direkt an die angegebene Behörde versandt. Soweit Sie vor Zusendung an die benannte Behörde das Führungszeugnis / GZR einsehen wollen (möglich beim Amtsgericht) oder zur Verwendung im Ausland eine Überbeglaubigung oder Apostille benötigen, ist kein Onlineantrag möglich. Eine Online-Beantragung ist auch im Falle einer GZR-Auskunft bez. einer juristischen Person, z.B. zur Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen, nicht möglich. Kein Online-Antrag ist ferner möglich, wenn Sie ein "erweitertes Führungszeugnis" benötigen oder wenn Sie als nicht der Meldepflicht unterliegende Person (z. B. NATO-Truppenstatut) Ihre Wohnung nicht angemeldet haben oder im Ausland wohnhaft sind. Fälle möglicher Gebührenbefreiung können im Onlineverfahren nicht berücksichtigt werden. In diesen Sonderfällen bitten wir Sie um persönliche Vorsprache im Rathaus. Gebühr: 13,- € (wird am Monatsende abgebucht) Führungszeugnis online beantragen Gewerbezentralregisterauskunft online beantragen (nicht bei Auskünften über juristische Personen)
Hinweis:In der Rubrik Verwaltung finden Sie weitere Informationen zum Thema Behördenbesuch, sowie Formulare zum Download. Beim Bundesamt für Justiz finden Sie zum Thema Registerauskünfte weitere umfangreiche Informationen. |
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