Das virtuelle Bürgerbüro der Stadt Weiden in der OberpfalzOnline-Service statt Behördengang
Kinderreisepass Ein Kinderreisepass kann nur für Kinder unter 12 Jahren beantragt
werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 6 Jahre, eine Verlängerung ist nur
bis zum 12. Lebensjahr möglich soweit die Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist. Für
die Ausstellung dieses Dokuments ist die Vorlage einer Geburts- / Abstammungsurkunde
und ggf. des bisherigen Ausweisdokuments notwendig. Unabhängig vom
Alter muss ein biometrietaugliches Passbild mitgebracht werden. Bei Säuglingen
und Kleinkindern bis einschl. 5 Jahren sind bestimmte Ausnahmen von der
Erfordernis der Biometrietauglichkeit (siehe Fotomustertafel)
zulässig. Kinder ab 10 Jahren müssen das Dokument selbst unterschreiben.
Außerdem ist das Einverständnis aller Sorgeberechtigten erforderlich.
Hinweis:In der Rubrik Verwaltung finden Sie weitere Informationen zum Thema Behördenbesuch, sowie Formulare zum Download ![]() |
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