Das virtuelle Bürgerbüro der Stadt Weiden in
der Oberpfalz
Online-Service statt Behördengang
Antrag auf Ausstellung einer Ersatz-Lohnsteuerkarte
Sollten Sie Ihre Originallohnsteuerkarte verloren haben, so stellt Ihnen
die Gemeinde, in der Sie am 20.09. des Vorjahres mit Hauptwohnsitz gemeldet
waren gegen Gebühr, eine Ersatzlohnsteuerkarte aus. Nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres
(=Lohnsteuerjahr) dürfen Lohnsteuerkarten für dieses Jahr nicht
mehr ausgestellt werden.
Achtung: Lohnsteuerkarten, die nach dem allgemeinen Ausstellungstermin 20.09. als unzustellbar an die Stadt zurückgekommen sind, können jederzeit auf Nachfrage ohne Gebühr ausgehändigt werden. In diesem Fall brauchen Sie keine Ersatzkarte bestellen. Bitte fragen Sie diesbezüglich telefonisch bei uns nach, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die Karte verloren haben. (Telefon: 09 61 / 81 - 33 03 bis 81 - 33 07 sowie 81 - 12 02)
Gebühr: 5,- €
Ersatz-Lohnsteuerkarte online
beantragen
Hinweis:
Bitte beachten Sie die Menüführung, die
auf den notwendigen Ausdruck eines
Antrages und dessen Übermittlung an uns per
Post hinweist.
Änderung der Lohnsteuerkarten
Die Stadt Weiden in der Oberpfalz darf folgende Änderungen vornehmen:
- Steuerklassenwechsel
- Eintrag des Kinderfreibetrages für Kinder unter 18 Jahren
- Kirchenein- und Kirchenaustritt
Änderungen können nur bis zum 30. November des laufendes Jahres durch
uns vorgenommen werden. Ein förmliches Antragsverfahren ist nicht erforderlich.
Es sind nur die zu ändernden Lohnsteuerkarten mit den ggf. erforderlichen
Nachweisen (z. B. steuerliche Lebensbescheinigung) vorzulegen.
Gebühr: keine
Hinweis:
In der Rubrik Verwaltung finden
Sie weitere Informationen zum Thema Behördenbesuch, sowie Formulare
zum Download
Hinweis:
In der Rubrik Verwaltung finden
Sie weitere Informationen zum Thema Behördenbesuch, sowie Formulare
zum Download.  |