Das virtuelle Bürgerbüro der Stadt Weiden in der OberpfalzOnline-Service statt Behördengang
Verlusterklärung Nur dann ist durch die damit verbundene Aufnahme des Dokuments in die Sachfahndungsliste der Polizei gewährleistet, dass ein möglicher Missbrauch schnellstens erkannt wird. Die Verlusterklärung ist hier auch Voraussetzung für die Ausstellung eines neuen Ausweisdokuments. Wer eine notwendige Verlusterklärung nicht oder nicht rechtzeitig abgibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die u. a. mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Verlusterklärung online ankündigen Hinweis:Bitte beachten Sie die Menüführung, die auf den notwendigen Ausdruck der Anzeige und deren Übermittlung an uns per Post (nach Unterschrift) hinweist. Sie erhalten zusätzlich per E-Mail einen Link übersandt, mit dem Sie ein eventuelles Wiederauffinden des Dokuments online anzeigen können.Achtung: Neuer Personalausweis (seit 01.11.2010) Soweit ein Personalausweis der neuen Generation (Kreditkartenformat) betroffen ist und die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet war, müssen Sie diesen zur Vermeidung von Missbrauch zusätzlich zur Verlusterklärung s p e r r e n lassen. Dies kann bei der Personalausweisbehörde oder über den Sperrnotruf 0 18 01 / 33 33 33
(Mo. - So., 0 - 24:00 Uhr, auch aus dem Ausland erreichbar, 3,9 ct/min aus dem dt. Festnetz, max.42 ct/min aus dem Mobilfunknetz) erfolgen. Hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort (steht im PIN-Brief). Die Sperrung erfolgt gebührenfrei. Soweit Sie zusätzlich auch noch eine elektronische Signatur auf den Chip Ihres Personalausweises geladen haben, können Sie diese bei demjenigen Anbieter sperren lassen, bei dem Sie Ihr Signaturzertifikat erworben haben. Weitere Infos auch unter www.personalausweisportal.de. ![]() |
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