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Seit 24.03.2006 ist das neue ElektroGesetz in Kraft
Elektrogeräte kaufen - alte entsorgen
Ein normaler Vorgang wie gehabt? – Nein, nicht ganz
Zu § 9 Abs. (1) v
Mit der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes dürfen alte Elektrogeräte ab dem 24. März 2006 nicht mehr zusammen mit dem Restmüll (graue Tonne) entsorgt werden, sondern müssen getrennt erfasst werden. Die Abgabe bei der städt. Sammelstelle ist immer kostenfrei.
Zu § 9 Abs. (2) ElektroG
Nr. 2: Wenn Sie Altgeräte einer getrennten Sammlung zuführen, entlasten Sie die Umwelt in doppelter Weise: Erstens helfen Sie, Ressourcen zu sparen und zweitens tragen Sie dazu bei, den Schadstoffgehalt im Restmüll deutlich zu verringern. Elektroaltgeräte gehören bisher zu den größten Verursachern der Schadstoffbelastung des Hausmülls mit Blei, Cadmium und Quecksilber.
- Wiederverwendung von Altgeräten
Die Innovationszyklen von Elektrogeräten werden immer kürzer. So werden häufig Geräte ausrangiert, obwohl sie viel zu schade für den Müll sind. Geben Sie diese zur Wiederverwendung weiter - an Freunde, an entsprechende Händler, an Initiativen in Ihrer Kommune oder an wohltätige Einrichtungen. Wenden Sie sich vor allem bei IT-Geräten, Unterhaltungselektronik und großen Haushaltsgeräten an so genannte Re-Use-Initiativen, die sich auf die Weiterbenutzung gebrauchter Geräte spezialisiert haben. Erkundigen Sie sich danach bei Ihrer Kommune.
- Verwertung von Altgeräten
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz schreibt vor, dass pro Einwohner und Jahr mindestens 4 kg Elektro-Altgeräte getrennt gesammelt werden sollen. Soweit die Geräte oder einzelne Bauteile nicht wieder verwendet werden, müssen je nach Gerät 50 bis 80 Prozent stofflich verwertet, das heißt recycelt werden.
Nr. 3: Die unsachgemäße Entsorgung von Elektro-Altgeräten gefährdet Mensch und Umwelt!
Elektrogeräte bestehen aus ca. 1000 verschiedenen Substanzen; darunter sind wertvolle Rohstoffe wie Kupfer oder Aluminium, gleichzeitig aber auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei, Quecksilber und polybromhaltige Flammschutzmittel. Mit dem Elektro-Gesetz wird der Einsatz dieser Stoffe in Neugeräten stark eingeschränkt. In einigen Bauteilen jedoch kann heute auf ihre Verwendung noch nicht verzichtet werden. Zudem haben Elektrogeräte eine relativ lange Lebensdauer, so dass die derzeit zurückkommenden Altgeräte häufig noch erhebliche Mengen der Schadstoffe enthalten.
Die Stadt Weiden i. d. OPf. hat unter folgender Adresse eine kommunale Sammelstelle eingerichtet:
Fa. Bergler GmbH
Am Forst 3
92637 Weiden
Tel.: 0961/3900727
www.bergler.de
Metallhandel@bergler.de
Hier stehen 5 Container von Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:30 Uhr für eine kostenlose Anlieferung bereit.
Dieses Gesetz gilt für Elektro- und Elektronikgeräte, die unter die folgenden Kategorien fallen:
- Haushaltsgroßgeräte (Waschmaschine, Trockner ...)
- Haushaltskleingeräte (Mixer, Entsafter ...)
- Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik (Handy, Fax ...)
- Geräte der Unterhaltungselektronik (Radio, MP3-Spieler ...)
- Beleuchtungskörper (Leuchtstoffröhren, Metalldampflampen ...)
- elektrische und elektronische Werkzeuge mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge (Bohrmaschinen, Flex, Heckenscheren ...)
- Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte (Funkfernsteuerungen ...)
- Medizinprodukte mit Ausnahme implantierter und infektiöser Produkte (elektr. Blutdruckmesser)
- Überwachungs- und Kontrollinstrumente (Alarmanlagen, Messinstrumente ...)
- Automatische Ausgabegeräte (Getränkeautomaten ...)
Das Rücknahmesystem ist ein reines Bringsystem, d. h. Waschmaschinen, Kühlschränke, Fernseher usw. sind von der Sperrmüllsammlung ausgeschlossen. |