Mehr als 70% aller Unfälle ereignen sich nicht in der Schule
oder auf dem Schulweg, sondern in der Freizeit. Und diese Freizeitunfälle
sind über die gesetzliche Unfallversicherung nicht abgedeckt.
Sobald Ihr Kind von dem eigentlichen Schulweg abweicht, greift der
Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht mehr.
Versicherungsschutz bei Sachschäden
Ebenso wichtig, wie die Unfallversicherung ist auch eine Haftpflichtversicherung.
Damit ist Ihre Familie vor Schadensersatzansprüchen geschützt.
Wie schnell ist es passiert: Beim Fußballspielen schießt
Ihr Sohn den Ball in die Wohnzimmerscheibe des Nachbarn oder Ihre
Tochter fährt mit dem Fahrrad gegen ein Fahrzeug, dass am Straßenrand
parkt.
Ohne Haftpflichtversicherung müssten Sie jetzt selbst für
den entstandenen Schaden aufkommen. Denn ab dem siebten Lebensjahr
ist ein Kind schadenersatzpflichtig. In diesem Fall springt die
Haftpflichtversicherung ein. Die Haftpflicht trägt beispielsweise
die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten, Schmerzensgeld oder
gar die Zahlung des Verdienstausfalls bis hin zur Rente für
den Geschädigten. Der Risikoschutz gilt somit sowohl für
die Eltern als Aufsichtspflichtige über eigene oder fremde
Kinder, als auch für die Kinder selbst. |