Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)Mit den Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) wird den Schwierigkeiten begegnet, die ein alleinstehender Elterteil und seine Kinder haben, wenn der andere Elternteil z.B. nicht festgestellt werden konnte, sich den Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Kindern entzieht oder zu Unterhaltszahlungen ganz oder teilweise nicht in der Lage ist. Nach diesem Gesetz wird auf Antrag der Unterhalt von Kindern, die das Seit 1.7.2005 betragen die UVG-Leistungen für Kinder:
Nähere Auskünfte und Antragstellung bei der: |
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