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Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)

Mit den Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) wird den Schwierigkeiten begegnet, die ein alleinstehender Elterteil und seine Kinder haben, wenn der andere Elternteil z.B. nicht festgestellt werden konnte, sich den Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Kindern entzieht oder zu Unterhaltszahlungen ganz oder teilweise nicht in der Lage ist.

Nach diesem Gesetz wird auf Antrag der Unterhalt von Kindern, die das
12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bis zur Höhe des maßgeblichen Regelunterhaltsbetrags - abzüglich des hälftigen Kindergeldes - aus öffentlichen Mitteln gezahlt, jedoch längstens für die Dauer von 72 Monaten.

Seit 1.7.2005 betragen die UVG-Leistungen für Kinder:

  • von 0 bis 5 Jahren = 127 Euro
  • von 6 bis 11 Jahren = 170 Euro

Nähere Auskünfte und Antragstellung bei der:
Stadt Weiden in der Oberpfalz - Jugendamt
Dr.-Pfleger-Straße 15, 92637 Weiden
Telefon: 09 61 / 81 - 51 11 (A-R) oder 09 61 / 81 - 51 08 (S - Z)

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