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Unterhalt

Grundsätzlich sind Mutter und Vater dem Kinde gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Der Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält, erfüllt seine Verpflichtung in der Regel durch die Pflege und Erziehung des Kindes. Der andere Elternteil ist zum Barunterhalt verpflichtet.

Balance

Einen Unterhaltsanspruch hat grundsätzlich jedes minderjährige nicht verheiratete Kind, unabhängig davon, ob seine Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht. Nicht verheiratete Kinder zwischen 18 und 21 Jahren sind minderjährigen nicht verheirateten Kindern gleichgestellt, wenn sie sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden und im Haushalt nur eines Elternteils leben. Die Unterhaltsverpflichtung der Eltern besteht grundsätzlich bis zu einer abgeschlossenen Berufsausbidlung.
Die Höhe des Kindesunterhalts muss individuell festgestellt werden. Sie orientiert sich u.a. am monatlichen Nettoeinkommen des Unterhaltpflichtigen und ist abhängig von der Anzahl weiterer Unterhaltsberechtigter. Zur Bemessung wird in der Regel die Düsseldorfer Tabelle zugrunde gelegt. Die unterste Stufe der Tabelle bezeichnet man als Regelbetrag.

Seit 1. 7. 2005 beträgt der Regelunterhalt für Kinder:

  • von 0 bis 5 Jahren = 204 Euro
  • von 6 bis 11 Jahren = 247 Euro
  • von 12 bis 17 Jahren = 291 Euro
  • ab 18 Jahren = 335 Euro

Durch die teilweise Anrechnung von Kindergeld kann sich im Einzelfall ein geringerer Unterhalt ergeben.

Beratung und Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten bietet:
Stadt Weiden in der Oberpfalz - Jugendamt
Dr.-Pfleger-Straße 15, 92637 Weiden

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