Einen Unterhaltsanspruch hat grundsätzlich jedes
minderjährige nicht verheiratete Kind, unabhängig davon,
ob seine Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht. Nicht verheiratete
Kinder zwischen 18 und 21 Jahren sind minderjährigen nicht
verheirateten Kindern gleichgestellt, wenn sie sich in der allgemeinen
Schulausbildung befinden und im Haushalt nur eines Elternteils leben.
Die Unterhaltsverpflichtung der Eltern besteht grundsätzlich
bis zu einer abgeschlossenen Berufsausbidlung.
Die Höhe des Kindesunterhalts muss individuell
festgestellt werden. Sie orientiert sich u.a. am monatlichen Nettoeinkommen
des Unterhaltpflichtigen und ist abhängig von der Anzahl weiterer
Unterhaltsberechtigter. Zur Bemessung wird in der Regel die Düsseldorfer
Tabelle zugrunde gelegt. Die unterste Stufe der Tabelle bezeichnet
man als Regelbetrag.
Seit 1. 7. 2005 beträgt der Regelunterhalt für Kinder:
- von 0 bis 5 Jahren = 204 Euro
- von 6 bis 11 Jahren = 247 Euro
- von 12 bis 17 Jahren = 291 Euro
- ab 18 Jahren = 335 Euro
Durch die teilweise Anrechnung von Kindergeld kann sich im Einzelfall
ein geringerer Unterhalt ergeben.
Beratung und Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten bietet:
Stadt Weiden in der Oberpfalz - Jugendamt
Dr.-Pfleger-Straße 15, 92637 Weiden |