Taschengeld für junge Leute
Kinder müssen den Umgang mit Geld lernen. Am besten gelingt das mit eigenem Geld, über das sie frei verfügen können - mit ihrem Taschengeld.
Ein gesetzlicher Anspruch auf Taschengeld besteht nicht. Es stellt sich deshalb oft die Frage: Wie viel Taschengeld ist angemessen? Die Kinder selbst werden aus naheliegenden Gründen natürlich immer der Meinung sein, ihr Taschengeld sei zu gering berechnet.
Fachleute haben sich mit der Taschengeldfrage befasst. Die nachstehende Tabelle soll Anhaltspunkte liefern, an die man jedoch selbstverständlich nicht gebunden ist.
Die Höhe des Taschengeldes hängt von den finanziellen Möglichkeiten der Familie und der Umgebung des Kindes (z. B. Nachbarn, Schule) ab. Die Tabelle zeigt
Orientierungswerte:
| Unter 6 Jahren |
bis 0,50 EUR wöchentlich |
| 6 und 7 Jahre |
1,50 - 2,00 EUR wöchentlich |
| 8 und 9 Jahre |
2,00 - 2,50 EUR wöchentlich |
| 10 und 11 Jahre |
12,00 - 15,00 EUR monatlich |
| 12 und 13 Jahre |
15,00 - 20,00 EUR monatlich |
| 14 und 15 Jahre |
20,00 - 30,00 EUR monatlich |
| 16 und 17 Jahre |
30,00 - 40,00 EUR monatlich |
Ab 18 Jahren soll das Taschengeld entsprechend angehoben werden.
Die Sätze ab 16 Jahren gelten nur für Jugendliche die wirtschaftlich noch ganz von den Eltern abhängig sind (in der Regel Schüler).
Steht ein Jugendlicher in Lehrausbildung oder erhält er schon ein regelmäßiges Arbeitseinkommen und lebt noch im Haushalt seiner Eltern, sollte er ein Drittel seines Verdienstes als Taschengeld betrachten dürfen, ein weiteres Drittel für Anschaffungen verwenden (z. B. Kleidung) und mit dem restlichen Drittel zum Familienhaushalt beitragen.
Die Broschüre "apropos... Taschengeld" ist im Jugendamt
der Stadt Weiden in der Oberpfalz, Neues Rathaus, 1. Stock, Zi.-Nr. 1.16,
erhältlich. |
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